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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-10-04

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-04

Wortprotokoll

Die SPK des Nationalrates hat einen recht weit gehenden Verfassungstext ausgearbeitet. Im Grunde genommen steht dahinter Strukturerhaltung im Bereich der Printmedien, auch wenn von Medien ganz generell gesprochen wird. Die Prinzipien des Marktes und des Wettbewerbs werden tendenziell ausgeschaltet. Dies geht mir nun zu weit. Ich sehe klar die Notwendigkeit, die Spiesse der grösseren und kleineren Regionalblätter gegenüber den die ganze Deutschschweiz oder die gesamte Romandie abdeckenden Erzeugnissen, die in der Hand von immer weniger Presseimperien sind, etwas zu verlängern. Dennoch will ich nicht, dass schlussendlich der Bund die Presselandschaft unseres Landes entscheidend gestaltet. Für mich kann es lediglich um günstigere Rahmenbedingungen für noch unabhängige Presseunternehmen gehen, die in den Kantonen und in den Regionen verankert sind, insbesondere um einen Ausgleich in Bezug auf die von der Auflage abhängigen Distributionsbedingungen für die kleineren Unternehmen. Dabei ist stets der Zweck der Pressevielfalt, deren Erhaltung und die Vermeidung von Informationsmonopolen vor Augen zu halten.

Der von der Kommission aufgezeigte Weg einer Ablehnung der parlamentarischen Initiative unter gleichzeitiger Annahme der Motion ist hierzu geeignet. Insbesondere ist das gegenüber der Initiative eingeengte Ziel der Motion einer Bundesbeteiligung an den Verteilerkosten, ausgerichtet primär auf die Meinungspresse sowie die kantonale und regionale Dimension, durch die heutige Verfassungslage bereits abgedeckt; Herr Büttiker hat darauf hingewiesen. Artikel 92 der Bundesverfassung sieht eine Kompetenz für Postdienstleistungen und nicht einfach für das Unternehmen "Die Post" vor. Gestützt auf diese Verfassungsbestimmung, also die Postkompetenz des Bundes, können auch Beiträge an andere postalische Verteilnetze gewährt werden. Der Artikel reicht auch für die Förderung der Distribution im Rahmen anderer, allenfalls auch von den Presseunternehmen selbst organisierter Verteilnetze aus.

Allerdings könnten dabei wohl nur Beiträge an Unternehmen fliessen, die Verteilerdienstleistungen anbieten, und nicht direkt an die Verlage. Das ist aber auch machbar, auch für die Verlage. Wir können auf Gesetzesstufe problemlos ein System einführen, das Gesuche auf Bundesbeiträge an Auflagen knüpft - etwa an Auflagen der Bevorzugung, der Förderung kleinerer und mittlerer Pressebetriebe, auch ausserhalb der grossen Agglomerationen. Der bisherige Artikel 92 gibt hiezu die Grundlage, und die Ausweitung der Bundeskompetenzen im Sinne der parlamentarischen Initiative "Medien und Demokratie" ist damit unnötig.

Allerdings erstaunt mich nun die Haltung des Bundesrates zur Motion unserer Staatspolitischen Kommission. Zwar weist er in seiner Stellungnahme zur Motion darauf hin, dass er schon in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative "Medien und Demokratie" ausgeführt habe, dass er die heutige Funktion der Medien und namentlich der Presse für die demokratische Willensbildung anerkenne. Dann folgt kein weiteres Wort zum Thema gezielter Presseförderung. Der Bundesrat unterschlägt damit seine Haltung, die er in der eben erwähnten Stellungnahme vom 3. September 2003 zur parlamentarischen Initiative etwas weiter unten zum Ausdruck gebracht hat. Ich zitiere hier: "Der Bundesrat stellt sich aber weiterhin hinter eine massvolle und zielführende Presseförderung, welche journalistische Leistungen im Interesse von Gesellschaft und Demokratie ermöglicht. Er ist auch bestrebt, die Mängel des heute praktizierten Konzepts zu beheben." So hat uns das der Bundesrat unterbreitet. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat heute auf diese von ihm geäusserte und durchaus richtige Haltung zu behaften ist. Unsere Motion schlägt nichts anderes vor.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen und den Entwurf der Kommission abzulehnen.