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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-14

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat aufgrund der hohen Anzahl von Verfahrenseingängen am 24. Februar des letzten Jahres zusätzlich zu den 21 ordentlichen Richterinnen und Richtern der ARK sechs ausserordentliche Richterinnen und Richter für fünf volle Stellen gewählt, befristet bis am 31. März dieses Jahres. Am 10. November des letzten Jahres hat der Bundesrat deren Anstellung angesichts der ungebrochen hohen Anzahl von Neueingängen und der zahlreichen Pendenzen bis zum 31. März des nächsten Jahres verlängert.

Der Interpellant stört sich nun daran, dass die Pendenzen der ARK trotz zusätzlichen Richterinnen und Richtern weiter angewachsen sind. Er stellt in diesem Zusammenhang auch verschiedene Fragen zur Dauer der Beschwerdeverfahren.

In der Antwort des Bundesrates werden diese Fragen detailliert beantwortet. Es wird insbesondere aufgezeigt, dass trotz der Mehrbelastung der einzelnen Richterinnen und Richter - die dadurch entstanden ist, dass mit dem neuen Asylgesetz neu alle materiellen Urteile in der Besetzung mit drei Richterinnen und Richtern zu fällen sind - die Anzahl der Erledigungen dank dem Einsatz von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern gesteigert werden konnte.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei materiell zu beurteilenden Beschwerden konnte zudem gesenkt werden. Die ARK hat im Nachgang zur Interpellation Scherer Marcel damit begonnen, die durchschnittliche Dauer sämtlicher Verfahren - nicht nur für materielle, sondern auch für formelle Entscheide - statistisch zu erheben. Die erste Statistik vom Monat Mai dieses Jahres bestätigt die Annahme in der schriftlichen Antwort des Bundesrates: 801 Erledigungen im Mai, davon rund 47 Prozent innert einem Monat und rund 70 Prozent innert drei Monaten ab Beschwerdeeingang.

Fortschritte wurden schliesslich auch beim Abbau von so genannten Altfällen erzielt. Die ARK hat im Übrigen ein Konzept ausgearbeitet, das es erlaubt, sämtliche Beschwerden mit Asylgesuchsdatum bis zum 31. Dezember 1995 bis im Sommer 2001 abzubauen.

Der Grund für die Zunahme von Pendenzen ist in erster Linie auf den Kosovo-Konflikt zurückzuführen. Im Verlaufe des Kosovo-Krieges sorgten zunächst Schwierigkeiten bei der Unterbringung der neu ankommenden Flüchtlinge für Schlagzeilen, später stauten sich beim BFF Tausende von unerledigten Asylgesuchen. Nachdem sie das BFF in den letzten Monaten nach und nach in grosser Anzahl aufgearbeitet hat, ist nun, zeitlich verschoben, die Anzahl der neu eingehenden Beschwerden bei der ARK massiv angestiegen. Die dank dem Einsatz von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern gesteigerte Anzahl der Erledigungen wurde durch die Anzahl der neu eingehenden Beschwerden noch übertroffen, weshalb der Pendenzenberg weiter angewachsen ist.

Der "Zenit" der Eingangszahlen ist inzwischen wohl überschritten. Seit dem April dieses Jahres ist die Anzahl der Neueingänge bei gleich bleibendem Personalbestand der ARK rückläufig. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Anzahl von monatlich 550 Neueingängen werden die Pendenzen gemäss Angaben der ARK bei erfahrungsgemäss 650 Erledigungen pro Monat - die Zahl 650 repräsentiert den Stand von 1999 - von heute 6500 Verfahren bis Ende 2000 um 1000 Verfahren abgebaut werden können.

Im Jahre 2001 wird sich aufgrund dieser Prognose ein weiterer markanter Pendenzenabbau einstellen. Deshalb sind nach Auffassung des Bundesrates gegenwärtig keine weiteren Massnahmen nötig. Auf Einzelfälle darf bei einer Gesamtbeurteilung nicht abgestellt werden. Je nach Verlauf der Beschwerdeeingänge ist der Bundesrat aber bereit, eine Erhöhung des Personalbestandes in der ARK erneut zu prüfen.