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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-14

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-14

Wortprotokoll

Als der Bundesrat letztes Jahr dieses Arbeitsverbot beschloss, herrschte eine Ausnahmesituation. Wir wollten deshalb auch ein Signal setzen, damit nicht Personen aus unseren Nachbarstaaten in unser Land einreisen, weil bei uns die Möglichkeit zu arbeiten besteht.

Erlauben Sie mir eine Zwischenbemerkung: Der Bundesrat wurde letztes Jahr sehr stark kritisiert, weil er den Begriff "Notrecht" verwendet hat. Heute stelle ich fest - nachdem der Bundesrat während den letzten Monaten von "ausserordentlichen Massnahmen" und einer "Ausnahmesituation" [PAGE 670] gesprochen hat -, dass dieser Begriff wieder eingeführt wird und die entsprechende Bestimmung im Asylgesetz tatsächlich als Notrechtsbestimmung angesehen wird.

Ich möchte noch kurz auf die Voten von Herrn Eymann und Frau Aeppli Wartmann eingehen. Ich habe bereits gestern in der Fragestunde bei der Beantwortung der Frage Aeppli Wartmann erwähnt, dass die schädlichen Auswirkungen des Arbeitsverbotes im Moment überhaupt nicht geklärt sind. So zum Beispiel, ob dieses Nichtstun Kostenfolgen hat - bzw. ob aus dem Arbeitsverbot ein grösseres Nichtstun erfolgt - und ob mehr Schwarzarbeit geleistet wird. Unklar ist auch, ob diese 300 Millionen Franken, die Sie erwähnt haben, ihre Berechtigung haben. Ich stelle fest: Wir brauchen die Auswertungen der Kantone. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Auswertung sowohl in positiver wie in negativer Richtung machen werden - und vor allem machen wollen. Meine Beurteilung der Situation ist heute - bevor die detaillierten Auswertungen der Kantone vorliegen - wie folgt: Nicht für alle Asylsuchenden stehen Arbeitsplätze zur Verfügung, es kann also ohnehin nur eine beschränkte Anzahl von Asylsuchenden arbeiten. Wenn somit eine gewisse Wartefrist für neu eingereiste Asylsuchende besteht, hat es eine genügend grosse Anzahl anderer Asylsuchender, die diese Arbeitsstellen besetzen können. Diese Frage ist für mich in der Tat noch offen.

Zum weiteren Vorgehen: Der Bundesrat wird diesen Sommer, im Zusammenhang mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt, über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" bzw. die Vernehmlassung, die wir zu diesem Bericht in den Kantonen durchgeführt haben, ist dabei mitentscheidend. Nach der Auswertung der Stellungnahmen der Kantonsregierungen zu diesem Schlussbericht der Arbeitsgruppe werde ich diesen Sommer entscheiden, welche Empfehlungen weiterverfolgt werden sollen. Die Empfehlungen sind im Rahmen der Evaluation des Asylgesetzes, welche das Bundesamt für Flüchtlinge vornimmt, im Hinblick auf eine Teilrevision zu berücksichtigen. Bis im Herbst dieses Jahres werden die Resultate der Evaluation erwartet. Gleichzeitig können in einer künftigen Gesetzesänderung, welche den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende regelt, die Erfahrungen der Kantone mit berücksichtigt werden.

In diesem Sinne danke ich Herrn Eymann und Frau Aeppli für den Rückzug der Motion bzw. des Postulates.

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