Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2000-06-14
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-14
Wortprotokoll
Ich kann dort anknüpfen, wo Herr Eymann aufgehört hat. Die Frage des Arbeitsverbotes ist mit dem gestrigen Entscheid des Bundesrates, dieses Verbot per Ende August aufzuheben, im Moment nicht mehr aktuell. Wir werden aber innert bestimmter Frist wieder darüber diskutieren, denn es geht hier um eine Grundsatzfrage, an der sich die Geister scheiden. Geht es darum, Arbeitsmigranten mit einem Arbeitsverbot davon abzuhalten, in die Schweiz zu kommen? Das war im letzten August die erklärte Absicht des Bundesrates, und das wünschen auch in diesem Saal nach wie vor viele. Oder geht es darum - auch das ist ein wirtschaftliches Kriterium -, arbeitsfähigen Leuten, die in der Schweiz sind, eine Möglichkeit zu einer sinnvollen Beschäftigung zu geben, statt weitere Arbeitsmigranten in die Schweiz zu holen, die dann diese Arbeit leisten?
Persönlich bin ich der Ansicht, dass gerade junge Asylsuchende - auch mit Blick auf ihre spätere Rückkehrbefähigung - eine sinnvolle Beschäftigung brauchen. Wir haben es im letzten Sommer gesehen, und wir sehen es immer wieder: Junge Menschen, die zu Untätigkeit verurteilt sind, werden unruhig, werden auch ein Problem für Betreuerinnen und Betreuer. Es ist sowohl aus der Sicht der Betreuer als auch aus der Sicht der Betroffenen wichtig, letztere mit sinnvollen Massnahmen zu beschäftigen und sie auch zur Arbeit zuzulassen, wenn die Möglichkeit dazu besteht.
Dieser Aspekt hat auch Kostenfolgen. Wenn die Leute zur Untätigkeit verurteilt sind, erhöht das die Fürsorgekosten ganz massiv. Man hat davon gesprochen, dass ein Arbeitsverbot zusätzliche 300 Millionen Franken an Fürsorgegeldern auslösen würde. Das ist ein grosser Betrag, der anderweitig sinnvoller verwendet werden könnte.
Herr Eymann hat auch darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass Asylsuchende, die nicht arbeiten dürfen, schwarzarbeiten werden. Auch das ist ein volkswirtschaftlich äusserst negativer Nebeneffekt eines Arbeitsverbotes.
Wenn ich das heute nochmals alles aufzähle, dann deshalb, weil im Rahmen der neuen Finanzierungsmodelle, die zurzeit in der Vernehmlassung sind, eine Einschränkung des Zuganges zum Arbeitsmarkt vorgesehen ist und weil ich glaube, dass alle diese Fragen in diesem Zusammenhang - ich habe, Frau Bundesrätin Metzler, schon gestern darauf hingewiesen - sorgfältig geprüft und studiert werden müssen.
Für den Moment nur noch ein Punkt: Als der Bundesrat das Arbeitsverbot im letzten Jahr erliess, ging er davon aus, dass Not herrschte, und er sah sich deshalb veranlasst, notrechtliche Massnahmen zu treffen. Wir haben das damals schon kritisiert und gesagt, die Legitimation für notrechtliche Massnahmen fehle. Diese Kritik hat sich schon nach kürzester Zeit bewahrheitet, indem die Zahl der Asylsuchenden schon im Dezember und danach kontinuierlich zurückgegangen ist. Sie ist heute auf einem Tiefststand wie seit Jahren nicht mehr.
Ich möchte noch einmal an die Verantwortung des BFF und des Bundesrates appellieren, nicht mit dem Griff zum Notrecht auf einem Gebiet Stimmung zu machen, wo ohnehin eine sehr hohe Emotionalität herrscht. Mit Notrecht kann eine richtige Hysterie ausgelöst werden, die der Sache im Endeffekt wirklich schadet.
Ich hoffe, dass der Bundesrat aus dieser Übung gelernt hat, dass man nicht zu Notrecht greifen sollte, wenn nicht wirklich Not herrscht. Das traf im letzten Jahr auf keinen Fall zu.
Angesichts der Umstände und mit Blick auf den erfreulichen Entscheid von gestern ziehe ich mein Postulat zurück.