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Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-10-06

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-10-06

Wortprotokoll

Etwas möchte ich noch beifügen: Artikel 5 Absatz 2 besagt natürlich auch, dass das Publikum informiert werden muss. Wir haben keinen Informationsbeauftragten beim Bundesamt für Veterinärwesen, der den Bereich der Tierschutzveranstaltungen zu betreuen hat, sondern es gibt einen Informationsauftrag für das Bundesamt generell, über seine Aktivitäten zu informieren, und das richtet sich ans Publikum. Das ist die jetzige Lage, und die wird so bleiben.

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