Bieri Peter · Ständerat · 2004-10-06
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
Mich erstaunt der Antrag Sommaruga Simonetta etwas. Er war schon in der Kommission gestellt, wurde dort aber mit dem Einverständnis von Frau Sommaruga wieder zurückgezogen. Letztlich kamen wir im Gesamtüberblick über die getätigte Arbeit zur Erkenntnis, dass man, wie das Frau Fetz gesagt hat, mit diesem Gesetz im Grossen und Ganzen eine taugliche Lösung für alle interessierten Kreise gefunden habe. Nun kommt dieser Antrag wieder. Das ist das Recht von Frau Sommaruga, nur finde ich es etwas seltsam, dass man den Antrag in der Kommission zurückzieht und ihn dann dem Plenum doch wieder vorlegt. Das zeigt doch, dass die Sachlage nicht derart eindeutig ist.
Ich habe den Antrag betreffend die wirtschaftliche Tragbarkeit in der Kommission eingebracht. Es ist ein Anliegen der Landwirtschaft in einem Umfeld, das zunehmend durch Konkurrenz geprägt ist - durch vermehrten Wettbewerb, durch vermehrte Konkurrenz mit ausländischen Anbietern -, sicher zu sein, dass sie mit Rahmenbedingungen arbeiten kann, die eine wirtschaftliche Produktion ermöglichen. Die Verwaltung hat uns gesagt, dass bei der Festlegung der Mindestanforderungen die wirtschaftliche Tragbarkeit schon heute mitberücksichtigt werde.
Ich bin nun der Meinung: Nachdem wir gewisse höhere Anforderungen bezüglich des Tierschutzes stellen, sollten wir auf der Gegenseite im Gesetz auch festhalten, was schon heute in der Praxis getan wird. Ich gehe nicht davon aus, dass die heutigen Mindestanforderungen noch mehr herabgesetzt werden, dass z. B. das Mastschwein plötzlich nicht mehr 0,6, sondern nur mehr 0,5 Quadratmeter Platz hat; sondern es geht darum, dass wir beim neuen Festlegen von Mindestanforderungen den Gedanken der Wirtschaftlichkeit mitberücksichtigen.
In diesem Sinne geht es bei dieser Vorschrift nicht einfach um eine Konkurrenz von Tierschutz und Wirtschaftlichkeit, sondern es gilt bei der landwirtschaftlichen Produktion daran zu denken, dass Landwirtschaft eben immer auch Wirtschaft ist, dass die Menschen, die mit Tieren umgehen, die die Tiere halten, auch davon leben müssen. Deshalb scheint es mir angezeigt, dass wir insbesondere den Nutztierhaltern, den Bauern, die Sicherheit geben, dass bei der Festlegung der Mindestanforderungen auch die wirtschaftliche Tragbarkeit berücksichtigt wird.
Man könnte das genannte Beispiel extrapolieren und sagen, am liebsten hätte das Schwein einen Wald und eine wunderbare Wiese. Das wäre Tierschutz, wie man sich ihn vielleicht in extenso vorstellen könnte. 0,6 Quadratmeter sind das heutige Minimum. Wenn man jetzt neue Anforderungen stellen würde, vielleicht auch 0,7 oder 0,8 Quadratmeter, würde es gelten, diese beiden berechtigten Anliegen abzuwägen und dann die sinnvolle Lösung zu suchen. In dem Sinne ist die Aufnahme des Begriffes "wirtschaftliche Tragbarkeit" auch eine gewisse Versicherung, dass die Landwirtschaft in Zukunft auf das zählen kann, was Bundesrat und Parlament immer wieder verlangen: vermehrte Wirtschaftlichkeit, vermehrte Konkurrenzfähigkeit, vermehrter Wettbewerb. Wenn sich die Landwirtschaft diesen Herausforderungen stellen muss, dann muss auf der Gegenseite, auf der gesetzlichen Seite, auch eine gewisse Sicherheit garantiert sein.
Die Situation, wie wir sie heute in der Landwirtschaft haben, ist eine andere Situation als 1978, als wir dieses Gesetz geschaffen haben. Damals befand sich die Landwirtschaft noch in einem geschützten Rahmen mit mehr oder weniger geschlossenen Grenzen. Auch das Engagement des Bundes war noch ein anderes, der Milchpreis war gesichert. Heute haben wir eine offene Agrarproduktion mit Konkurrenzmärkten, mit einer internationalen Ausrichtung. Deshalb ist es in der heutigen Zeit angebracht, die Wirtschaftlichkeit auch in das Tierschutzgesetz aufzunehmen.
Ich bitte Sie wirklich, hier der Kommission zu folgen.