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Maissen Theo · Ständerat · 2004-10-07

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Ich spreche hier ein grundsätzliches Problem an, das sich in unserem Milizsystem stellt. Wir haben in den Gemeinden oftmals das Problem, dass wir kaum mehr Leute bekommen, die Aufgaben übernehmen, weil heute das Verhältnis zwischen Würde und Bürde oftmals mehr Bürde als Würde ist. Andererseits meine ich, dass jeder, der sich für das öffentliche Gemeinwesen einsetzt, auch wenn es im Milizsystem ist, an sich eine entsprechende Entschädigung zugute hat. Für mich geht es hier um Ämter und nicht um irgendwelche Arbeitsgruppen, die der Gemeinderat einsetzt. Es handelt sich um Personen, die für ein Amt gewählt wurden, also in erster Linie um Gemeinderäte.

Nun muss ich im Gegensatz zum Kommissionspräsidenten sagen, dass man das anders zu lesen hat als auf die Art, wie er es ausgelegt hat. Wenn Sie den Text ansehen, so hat Artikel 7 Absatz 2 zwei Elemente: Das eine besagt, dass das Statut eine "angemessene Entschädigung" gewährleisten muss, aber nur für die Kosten, die durch die Amtsausübung entstehen. Die zwingende Formel bezieht sich also nur auf das, was Kosten verursacht, also z. B. Reisespesen. Es fällt aber nicht unter die zwingende Klausel, dass die Arbeit zu entschädigen ist, und ich finde, das sei das Mindeste, was man erwarten kann.

Die andere Bestimmung, die der Kommissionspräsident als problematisch bezeichnet hat, weil sie die Kompetenzen der [PAGE 637] Gemeinden einschränke, wird nur mit "gegebenenfalls" eingeleitet. Es ist also kein Muss, sondern es ist ein Kann. Gegebenenfalls kann also eine Entschädigung für Verdienstausfall erfolgen. Ich bitte Sie, das genau zu lesen.

Für mich ist noch ein weiterer Punkt relevant: Wir haben heute auf Gemeindestufe die Möglichkeit, dass Frauen, die sonst vielleicht neben der Familie nicht so gut andere Tätigkeiten ausüben können, ein Gemeindeamt übernehmen können, was ich sehr begrüssen würde. Hier - so meine ich - sollte ein minimaler Anspruch bestehen, dass eine Teilzeitbeschäftigung, die aus einer solchen Beamtung entstehen kann, auch entschädigt werden kann. Die Zeiten, wo jemand solche Ämter neben einer Erwerbstätigkeit oder einem recht gut bezahlten Beruf ausübt und sich daneben ehrenamtlich für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, sind einfach vorbei.

Diese Formulierung ist also derart weich und an und für sich nur als Hinweis gedacht, dass ich grösste Mühe hätte, wenn wir dem nicht zustimmen würden. Denn umgekehrt, wenn wir das nicht als bindend erklären, sagen wir ja das Gegenteil. Wir sind dann also der Meinung, dass man Kosten, die aus der Amtsausübung entstehen, nicht entschädigen muss. Man nimmt dann als selbstverständlich an, dass jemand, der z. B. von einem Weiler ins Zentrum zu einer Sitzung fährt, für die Fahrkilometer keine Entschädigung bekommt. Gleichzeitig sind wir der Meinung, dass nicht einmal "gegebenenfalls" eine Entschädigung notwendig ist. Da machen wir eine sehr eigenartige Aussage und geben ein Signal, das für mich heute absolut unpassend ist.

Es ist an und für sich heute normal und angebracht, dass gewisse Entschädigungen geleistet werden. Ferner ist diese Formulierung, wie sie hier steht, sehr zurückhaltend; es gibt nur bei den Kosten, die effektiv entstehen, eine Muss-Formulierung, das andere ist eine Kann-Formulierung. Aufgrund dieser Überlegungen ist es angemessen und zeitgemäss, wenn wir auch diesen Punkt als verbindlich erklären.