Briner Peter · Ständerat · 2004-10-07
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit dieser Vorlage seinen zweiten Bericht über die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Uno und den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Die Präsenz der Schweiz in der Uno wurde im vergangenen Jahr verstärkt. Im Bericht sind verschiedene Erfolge aufgeführt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz im zweiten Jahr ihrer Mitarbeit als Uno-Mitglied die meisten ihrer Ziele erreicht hat. Er weist aber auch darauf hin, dass die Bilanz der Uno-Reformen immer noch gemischt ausfällt und dass die Anstrengungen in diesem Bereich weiterzuführen sind.
Der zweite Bericht präsentiert die Erfahrungen der Schweiz seit März 2003. Auf Wunsch des Parlamentes enthält er ein besonderes Kapitel über die Reform der Uno und den schweizerischen Beitrag in diesem Prozess. Das vergangene Jahr stellte für die Uno eine schwierige Periode dar. Es war geprägt durch die militärische Besetzung Iraks und deren geopolitische Auswirkungen. Der Irak-Krieg spaltete die internationale Gemeinschaft und liess die Uno vorübergehend marginalisiert erscheinen. Die bewaffnete Intervention durch eine Koalition von Ländern unter Führung der Vereinigten Staaten löste in der Schweiz wie in weiten Teilen der Welt eine intensive Diskussion über die Rolle und den Nutzen der Uno aus. Zwar konnte die Uno diesen Krieg nicht verhindern, doch hatte sie sich auch nicht für ihn instrumentalisieren lassen. Ein Jahr nach der militärischen Intervention im Irak zeigt die Komplexität der Situation allerdings auf, dass die multilateralen Institutionen nach wie vor eine zentrale Rolle spielen sollten. Die Irak-Krise veranlasste zahlreiche Mitgliedländer, ihr Festhalten am Multilateralismus zu bekräftigen. Sie führte zudem zu einer Debatte über die kollektiven Handlungsinstrumente und verlieh den Anstrengungen über die Reform der Uno neue Aktualität. Die Uno wurde schwer getroffen durch das Attentat im August 2003, bei dem der Sonderbeauftragte Sergio Vieira de Mello sowie mehrere Uno-Mitarbeiter in Bagdad getötet wurden.
Der Bundesrat setzte sich entsprechend seinen Schwerpunkten im vergangenen Jahr besonders für die Stärkung der Rolle der Uno und für die Fortführung der Reformen ein. Die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele und die Förderung der menschlichen Sicherheit bildeten die beiden anderen Schwerpunkte. Die Schweiz lancierte in diesen Bereichen verschiedene Initiativen. Die Schweiz trug zu den Reformarbeiten bei, indem sie in Genf einen Expertenworkshop über das Recht auf Selbstverteidigung und die Stärkung der kollektiven Handlungsinstrumente organisierte. Sie legte, ausgehend von einem Bericht von Walter Kälin, Professor an der Universität Bern, eine Reihe von Vorschlägen zur Reform der Menschenrechtskommission vor. Sie beteiligte sich zudem an den Diskussionen über die Revitalisierung der Generalversammlung mit dem Ziel, dieser wieder die zentrale Position einzuräumen, die ihr laut Charta [PAGE 640] zukommt, und zwar durch eine Stärkung ihrer Autorität und ihrer Rolle in der Organisation und durch eine Vereinfachung und Koordination ihrer Arbeitsmethoden. Diese Vorschläge zielen ab auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsrat, Wirtschafts- und Sozialrat und Generalversammlung und eine bessere Wahrung der Kontinuität beim Wechsel der Präsidentschaft.
Die Frage einer Reform des Sicherheitsrates ist dornenvoll. Zur Debatte stehen eine Veränderung der Zusammensetzung und die Regelung des Vetorechtes. Was das Vetorecht anbetrifft, so erscheint dessen Abschaffung illusorisch und wahrscheinlich auch nicht sinnvoll. Die Schweiz hat einen Vorschlag unterstützt, dass ein Veto nur in Fällen eingelegt werden darf, in denen ein fundamentales Interesse eines ständigen Mitglieds berührt wird. Der letztjährige Bundespräsident regte zudem in seiner Ansprache vor der Generalversammlung an, dass jedes ständige Mitglied, das von seinem Vetorecht Gebrauch mache, dieses vor der Generalversammlung begründen müsse.
Die Schweiz setzte sich sowohl in ihren bilateralen Programmen wie auch in multinationalen Institutionen für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele ein. Besonders erwähnenswert ist dabei die Übernahme der Präsidentschaft des Unicef-Verwaltungsrates durch die Schweiz. Auf Wunsch des Parlamentes wird der Bundesrat 2005 einen besonderen Bericht über die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele vorlegen.
Im Bereich der menschlichen Sicherheit ist insbesondere die Schaffung einer Arbeitsgruppe zu erwähnen, die ein internationales Instrument zur Identifizierung und Rückverfolgung von Kleinwaffen und leichten Waffen ausarbeiten soll. Die Schweiz gehörte zu den Ländern, die diese Initiative lancierten, und sie konnte auch die Präsidentschaft dieser Arbeitsgruppe übernehmen. Im Weiteren präsidiert die Schweiz auch die Mine Action Support Group für die Jahre 2004 und 2005.
Der Bericht behandelt auch die letzten Entwicklungen in der Gaststaatpolitik und führt die wichtigsten Treffen und Konferenzen auf, die in der Schweiz abgehalten wurden. Dazu gehören der Weltgipfel über die Informationsgesellschaft, die 28. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz sowie die Verhandlungen über die Wiedervereinigung von Zypern auf dem Bürgenstock. Im Rahmen ihrer Neutralitätspolitik stellt die Schweiz also nach wie vor ihre Guten Dienste zur Verfügung. Da sie keine politischen Bedingungen stellt, geniesst sie dabei auch noch immer eine hohe Glaubwürdigkeit. Als Sitzstaat internationaler Organisationen hat die Schweiz besondere Verpflichtungen. Dazu gehören die Gewährung von so genannten Privilegien und Immunitäten und die Übernahme einer besonderen Verantwortung auf dem Gebiet der Sicherheit.
Dass die Schweiz bei der Uno nun voll dabei ist, zeigt sich auch anhand der von Schweizern besetzten Positionen. Die meisten Kandidaturen im Berichtsjahr waren erfolgreich, und die Schweiz konnte mehrere wichtige Ämter übernehmen. Im vergangenen Jahr präsidierte die Schweiz, neben dem Verwaltungsrat von Unicef, auch die Uno-Kommission für soziale Entwicklung sowie den UNHCR-Exekutivausschuss. Zudem wurde die Schweiz in den Verwaltungsrat des Entwicklungsprogramms der Uno (UNDP) und des Bevölkerungsfonds der Uno (UNFPA) gewählt. Abgerundet werden diese Besetzungen durch die Ernennungen von Daniel Keuerleber-Burk, dem Direktor von Meteo Schweiz, in den Exekutivrat der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und von Professor Georges Malinverni ins Uno-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Auch der Einsitz der Schweiz in den Exekutivrat der Unesco konnte erreicht werden. Die Wahl von Professor Nicolas Michel zum Advisor for Legal Affairs and UN Legal Council durch Kofi Annan ist Ausdruck besonderer Wertschätzung dieser überzeugenden und hoch qualifizierten Persönlichkeit.
Der Bericht fand in der Kommission breite Zustimmung. Zu Diskussionen Anlass gab die etwas undifferenzierte Betrachtung der NGO, die natürlich z. B. im humanitären Bereich hier dazugehören. Als politische Akteure haben sie indessen keine demokratische Legitimation. Die redaktionelle Reihenfolge in Kapitel 2.5 auf Seite 3906 des Berichtes etwa, wo die NGO und der Privatsektor vor den Parlamenten aufgeführt werden, sorgte bei den Kommissionsmitgliedern kaum für Belustigung.
Auf den Sonderberichterstatter der Uno für das Recht auf Nahrung, Jean Ziegler, geht der Bericht mit keiner Zeile ein. Seine Verlautbarungen wurden in der Kommission kurz, aber kontrovers diskutiert. Auch vom Sonderbotschafter für Sport, alt Bundesrat Adolf Ogi, ist in diesem Bericht keine Rede, und auch in der Kommission kam er nicht zu dieser Ehre.
Im Anhang 1 des Berichtes ist die Entwicklung des Pflichtbeitrages der Schweiz an die Uno aufgeführt. Dieser vermag allerdings keinen transparenten Vergleich herzustellen, der uns in die Lage versetzen würde zu prüfen, ob das Postulat aus dem Ständerat nach Kostenneutralität eingehalten werden konnte. Frau Bundesrätin Calmy-Rey sicherte uns eine neue Übersicht zu. Diese haben wir erhalten. Sie sieht unter dem Strich wie folgt aus: Der Pflichtbeitrag pro 2003 beträgt 75,5 Millionen Franken, für 2004 sind es 81,5 Millionen Franken. Nach Abzug des Beitrages, den wir als Beobachter hätten bezahlen müssen, lauten die Beiträge: 67,4 Millionen für 2003 und 74,3 Millionen Franken für 2004. Zu bemerken ist hier, dass die Beiträge für 2004 noch nicht vollständig abgerechnet sind und deshalb auf einer vorläufigen Annahme beruhen. Die Erhöhung vom Jahr 2003 auf das Jahr 2004 um rund 7 Millionen Franken ist dadurch begründet, dass für friedenserhaltende Operationen rund 9 Millionen Franken mehr zu leisten waren, währenddem das reguläre Uno-Budget rückläufig war. Immerhin ist auch zur Kenntnis zu nehmen, dass der Beitragssatz der Schweiz von 1,274 Prozent auf 1,197 Prozent für 2004 gesenkt wird.
Mit diesen Bemerkungen danke ich dem Bundesrat für den Uno-Bericht 2004, dessen hohe Qualität von der Kommission trotz den wenigen kritischen Fragen oder Feststellungen nicht infrage gestellt wird.