Wäfler Markus · Nationalrat · 2004-11-30
Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-11-30
Wortprotokoll
Die von mir vertretene Minderheit beantragt Ihnen, die Aufwendungen des Bundes für individuelle Prämienverbilligungen (IPV) um 10 Prozent auf 1 891 000 000 Franken zu kürzen. Der Vollständigkeit halber sei hier auch darauf verwiesen, dass bei Annahme unseres Minderheitsantrages auch bei den Kantonen analoge Reduktionen des kantonalen Anteils der IPV möglich sind.
Warum schlagen wir Ihnen die Kürzung einer Jahrestranche für die IPV vor, obwohl das Parlament mit dem Bundesbeschluss vom 17. September 2003 die Bundesbeiträge für die Jahre 2004-2007 genehmigt hat? Wir verstehen Budgetpositionen in einem zu genehmigenden Voranschlag grundsätzlich als Krediterteilung für die entsprechende Periode, wobei Änderungen möglich sein müssen. Anträge auf Erhöhung dieser Jahresbeiträge des Bundes wären auch möglich. Der Ständerat wird eine ähnliche Vorlage über einen anderen Zeitraum diskutieren.
Artikel 65 Absatz 2 KVG lautet: "Die Prämienverbilligungen sind so festzulegen, dass die jährlichen Beiträge des Bundes und der Kantone nach Artikel 66 grundsätzlich voll ausbezahlt werden." Es wird hier also kein Totalbetrag genannt, sondern nur auf die Verteilung der vorgängig zur Verfügung gestellten Gelder Bezug genommen. In Absatz 1 des gleichen Artikels werden Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen als Empfänger der Verbilligung definiert. Einkommensgrenzen für die Bezugsberechtigung werden auf kantonaler Ebene definiert und sind je nach Kanton unterschiedlich. In Artikel 66 Absatz 2 KVG wird vorgeschrieben, dass bei der Festsetzung der jährlichen Bundesbeiträge sowohl die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als auch die Finanzlage des Bundes für diese jeweils vier Jahre berücksichtigt werden müssen. Wir sind der Ansicht, dass die Finanzlage des Bundes ungenügend berücksichtigt wurde und sich nicht ein Zuwachs, wie er im Schnitt vorgesehen ist, sondern eine Kürzung dieser IPV-Beiträge aufdrängt. Darum beantragen wir Ihnen diese Kürzung um 10 Prozent.
Ein weiterer Grund zeigt die dringende Notwendigkeit der Kürzung dieser Beiträge auf: Die individuellen Prämienverbilligungen haben eine Art Schutzpatronfunktion für das gegenwärtige KVG. Sie schützen in ihrer Auswirkung im Prinzip das aktuelle, äusserst unbefriedigende System im Bereich der obligatorischen Grundversicherung. Sie sind Symptombekämpfung und gestatten diesem Parlament andauernd, die längst überfälligen, grundsätzlichen Reformen im KVG vor sich herzuschieben - zum Beispiel die Straffung und Kürzung des Leistungskataloges in der obligatorischen Grundversicherung, die Lockerung des Vertragszwanges für die Krankenkassen, die Schaffung von attraktiven, wählbaren Versicherungsmodulstrukturen bei der Grundversicherung usw.
Auch mit gekürzten Bundesbeiträgen kann der Gesetzesauftrag gezielt erfüllt werden, und die wirtschaftlich schwachen Einkommen können entlastet werden. Die Subventionsgiesskanne wird nicht bis zum oberen Rand gefüllt. Gekürzt werden die bisherigen Beiträge für die Berechtigten am oberen Einkommensrand. [PAGE 1820]
Es sei hier auch darauf verwiesen, dass die Prämiensparmöglichkeiten mit den frei wählbaren Jahresfranchisen bei weitem nicht ausgenutzt werden. Hier bestehen kurzfristig realisierbare Kompensationsmöglichkeiten für zahlreiche Versicherte, welche infolge einer allfälligen Kürzung der IPV keine oder reduzierte Verbilligungsbeiträge erhalten. Vielleicht hat eine Kürzung der Bundesbeiträge auch den positiven Nebeneffekt, dass unser Parlament endlich die notwendigen KVG-Grundsatzreformen realisiert und sie nicht dauernd vor sich herschiebt.
Es wurde mir bei den Abklärungen auch gesagt, dass die Annahme eines solchen Antrages keine Wirkung habe, da der Bund die von den Kantonen verlangten Gelder einfach zahlen müsse und sie dann via Nachtragskredite bewilligt werden müssten. So verstehe ich die entsprechenden Bestimmungen des KVG nicht. Ich bin zwar nicht Jurist, aber gerade solche Subventionsautomatismen, an welche sich die Empfänger natürlich schnell gewöhnen, wären meines Erachtens ein zusätzlicher Grund, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen und einen längst fälligen Schnitt in solche automatischen Subventionen zu machen.
Wir empfehlen Ihnen Zustimmung zu unserem Minderheitsantrag.