Lexipedia

Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-12-06

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-06

Wortprotokoll

Die Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik ist primär nationale Interessenpolitik. Es geht also auch bei diesen bilateralen Abkommen II darum, unsere legitimen volkswirtschaftlichen Interessen auch in der Zukunft zu wahren. Darüber hinaus geht es aber auch darum, dass die bewährten staatspolitischen Besonderheiten direkte Demokratie, Föderalismus und Neutralität im Rahmen der Fortentwicklung des Bilateralismus gesichert bleiben.

Die Aussenpolitische Kommission hat sich daher in den Beratungen insbesondere dreier Kernfragen angenommen. Es ging um: [PAGE 1905]

1. den volkswirtschaftlichen Nutzen, den wir erzielen können;

2. die Frage der Sicherheit;

3. die Frage der erwähnten staats- und rechtspolitischen Besonderheiten.

1. Zum volkswirtschaftlichen Nutzen: Es ist die Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission, dass mit der Erweiterung der Bilateralen I und den Abkommen im Rahmen der Bilateralen II insgesamt ein volkswirtschaftlicher Nutzen geschaffen wird. Die Kommission ist klar der Meinung, dass wir dadurch künftig noch vermehrt vom überdurchschnittlichen Wachstum der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten profitieren können.

Wenn wir die einzelnen Abkommen durchgehen, fällt nach der Meinung der Kommission ins Gewicht, dass beim Landwirtschaftsabkommen zusätzlich positive Beschäftigungseffekte für die Nahrungsmittelindustrie, die immerhin über 30 000 Mitarbeitende beschäftigt, und die entsprechende Zulieferbranche in der Landwirtschaft resultieren.

Das Zinsbesteuerungsabkommen und das Betrugsbekämpfungsabkommen sind beides Dossiers, bei denen es darum ging, die spezifischen Stärken unseres Landes bezüglich des Finanzplatzes im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch innerhalb der EU auch in Zukunft aufrechterhalten zu können. Hier hat der Bundesrat bzw. die Verhandlungsdelegation erreicht, dass das Bankkundengeheimnis bei der direkten Fiskalität festgeschrieben wird, auch mit Blick auf weitere Rechtsanpassungen innerhalb der Europäischen Union.

In Bezug auf die Zinsbesteuerung kann man bei der Analyse den Schluss ziehen, dass diese Quellensteuer derart ausgestaltet ist, dass sie keine Erosion der Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes bedeutet. Auch die Elemente im Bereiche des Betrugsbekämpfungsabkommens sind derart ausgestaltet. Ich erinnere an das Prinzip der Verhältnismässigkeit, das bei der Rechtshilfe gewahrt werden muss, oder an das Spezialitätenprinzip, das wir stets hochgehalten haben. Diese Elemente sind in diesem Abkommen festgeschrieben, und die Kommission geht davon aus, dass unsere Behörden im Bereich der Rechtshilfe diese für die Rechtssicherheit bedeutenden Elemente auch stringent anwenden werden.

2. Zu Schengen/Dublin: Dieses Abkommen wird ja von den Kommissionssprechern, die dafür zuständig sind, noch eingehend behandelt. Auch hier kommt die Kommission zum Schluss, dass wir mit diesem Abkommen, nebst den Aspekten der Sicherheit, auch positive volkswirtschaftliche Effekte erreichen werden. Allein schon der Umstand, dass wir zukünftig nicht mehr Ängste und Befürchtungen bezüglich "Nadelstichen" an der Aussengrenze hegen müssen, bringt für den Grenzverkehr und für das Gewerbe, das darin involviert ist, eine bessere Ausgangslage.

Zusammengefasst: Wie bereits gesagt, ist Ihre Kommission der Meinung, dass diese Abkommen einen immerhin ins Gewicht fallenden positiven volkswirtschaftlichen Effekt haben. Darüber hinaus sind hinsichtlich Schengen/Dublin auch die Auswirkungen in Bezug auf die Sicherheit positiv, vorausgesetzt, dass wir unsere hausinternen Sicherheitsmassnahmen auf angemessen hohem Niveau aufrechterhalten.

3. Schliesslich kann zu den staatspolitischen Aspekten festgehalten werden, dass erstens mit diesen Abkommen die Ebene des Bilateralismus nicht verlassen wird. Wir treten keiner supranationalen Organisation und schon gar nicht einer Organisation der kollektiven Sicherheit bei. Zweitens ist bedeutsam, dass mit diesen Abkommen kein Präjudiz in Bezug auf die europapolitischen Optionen geschaffen wird, wo auch immer man in der Frage der europapolitischen Strategie steht.

Aufgrund dieser volkswirtschaftlichen, sicherheits- und staatspolitischen Überlegungen beantragt Ihnen die Aussenpolitische Kommission Eintreten auf diese Abkommen.

Volk und Stände haben mit dem Urnengang von 1999 klar Ja zum bilateralen Weg gesagt. Mit den vorliegenden Abkommen, mit den Bilateralen II, tun wir nichts anderes, als die Bilateralen I zu festigen, zu ergänzen und geografisch zu erweitern. Wir sind uns in jüngster Vergangenheit gewohnt, wenn politische Geschäfte anstehen, in erster Linie zu fragen, was die Risiken seien, anstatt einmal auch zu fragen, was die Chancen seien. Ihre Kommission ist der Überzeugung, dass diese Abkommen für unser Land in der Güterabwägung eindeutig mehr Chancen als Risiken in sich bergen.

In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die Kommission Eintreten.