Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-07
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-07
Wortprotokoll
Es geht hier um eine Kleinigkeit. Aus gesetzestechnischen Gründen bitte ich Sie, hier dem Ständerat zuzustimmen. Er sagt nichts anderes als der Bundesrat, aber wenn Sie dem Ständerat zustimmen, brauchen wir nicht das Gesetz zu ändern, wenn das zuständige Amt einen anderen Namen bekommt oder wenn ein anderes Amt zuständig wird. Sie sehen: Ursprünglich hat der Bundesrat vorgeschlagen, das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung namentlich aufzuführen. Das ist im nächsten Jahr jedoch schon falsch, weil dieses Amt ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr so heisst. Der Ständerat hat darum die Fassung "das zuständige Bundesamt" beschlossen. Mit dieser Fassung haben wir immer die richtige Formulierung, auch wenn der Name des Amtes mal ändert oder wenn die Verwaltungsorganisation etwas ändert.
Darum möchte ich Sie bitten, dem Ständerat zuzustimmen. Ab dem 1. Januar 2005 heisst das betreffende Amt Bundesamt für Migration, aber wie es 2006 heisst, weiss ich auch nicht. Mit der Fassung des Ständerates wird es jedoch immer übereinstimmen. Es ist eine Kleinigkeit, aber von der Bürokratie her ist die Fassung des Ständerates besser.