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Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2004-12-08

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-08

Wortprotokoll

Es wäre der Glaubwürdigkeit des Bundesrates und dem Vertrauen von Parlament und Bevölkerung in diesen Bundesrat zuträglich, wenn er wenigstens einige Jahre lang diszipliniert denken und dasselbe erzählen würde. Bei den Bilateralen I ist in der Botschaft verkündet worden, dass Verhandlungen mit der EU nicht für jene Bereiche infrage kämen, bei deren Regelung Souveränitätsübertragungen an supranationale Instanzen unerlässlich sind, und hier wurde ausdrücklich Schengen erwähnt. Damit wollte man Parlament und Volk beruhigen und die Zustimmung zu den Bilateralen I erreichen, gemeinhin sagen, der Bundesrat gehe bis dahin und keinesfalls weiter, sonst sei die Souveränität in Gefahr.

Nun gibt es Schengen seit 1985, und es ist daher mehr als seltsam, wenn der Bundesrat jetzt plötzlich in der neuen Botschaft zu den Bilateralen II meint, mit Schengen seien keine Souveränitätsübertragungen verbunden und es gehe nicht um einen Beitritt zu einer supranationalen Instanz. Ansonsten wäre natürlich Artikel 140 der Bundesverfassung zwingend zum Tragen gekommen, und diese Vorlage hätte dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müssen. Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

Es handelt sich hier um eine unglaubliche geistige Spitzkehre, natürlich auch um eine Schikane, um die Gegner von Schengen zu zwingen, Unterschriften zu sammeln, und - noch schlimmer - um unter allen Umständen ein Ständemehr zu umgehen.

Noch 1999 war dem Bundesrat klar, dass es bei Schengen um einen Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit und um einen Beitritt zu einer supranationalen Gemeinschaft geht. Jetzt sagt er das Gegenteil: eine hundertprozentige Umkehr - bei demselben Personal, demselben Integrationsbüro, demselben Herrn Bundesrat Deiss. Sie verstehen jetzt, dass wir uns von dieser Seite nicht gerne mangelnde Fairness vorwerfen lassen.

Aber selbst wenn wir davon ausgehen, dass es nicht um einen Beitritt zu einer supranationalen Instanz geht und dass keine Souveränitätsübertragungen nötig sind, selbst dann ist das obligatorische Staatsvertragsreferendum gerechtfertigt und zulässig, denn dieser Staatsvertrag ist ausserordentlich bedeutend, und ganz zweifellos berührt er wichtige Fragen von Verfassungsrang. Dem Volk können nämlich Vorlagen mit einem obligatorischen Referendum vorgelegt werden, ohne dass zwingend verfassungsrechtliche Voraussetzungen dazu gegeben sind. So war es beim Völkerbund Anfang der Zwanzigerjahre des letzten Jahrhunderts, beim Freihandelsabkommen 1972 und auch beim EWR 1992. Wie wir meinen, haben wir bei Schengen eindeutig supranationale Elemente, denn wir sind verpflichtet, auch künftige Bestimmungen und Rechtsentwicklungen zu übernehmen. Gemeinsam übernehmen wir die supranationale Aufgabe der Sicherung der Schengen-Aussengrenze. Wenn jetzt behauptet wird, wir könnten souverän entscheiden, ob wir neue Bestimmungen übernehmen wollen oder nicht, dann ist das rein theoretisch. Denn immer wird künftig eine nötigende Drohkulisse aufgebaut, es wird gedroht, dass bei einem Nein alles aufgekündigt würde; hier ist die Entscheidungsfreiheit wirklich illusorisch.

Die Demokratie - so hat Max Imboden gesagt - ist die Staatsform der Alternativen. Es muss immer ein Ja oder ein Nein möglich sein. Das wird nicht mehr der Fall sein, denn man wird mit dem Einsturz des gesamten Vertragswerks drohen. Die Schweiz müsste auch Mehrheitsentscheide übernehmen; wir haben hier nicht das Einstimmigkeitsprinzip. Auch das weist auf die Supranationalität von Schengen hin. Der Bundesrat glaubt, wir erleiden keinen Souveränitätsverlust, weil es sich um einen kündbaren Vertrag handelt. Auch das ist unserer Ansicht nach falsch. Souveränitätsübertragungen bleiben auch solche, wenn sie zeitlich befristet sind. Schengen/Dublin greift aufs Schwerste in kantonale Angelegenheiten und Kompetenzen ein, in die innere Sicherheit und die Polizeihoheit der Kantone.

Es ist darum notwendig und sinnvoll, die Stände zu befragen, da es sich um einen Staatsvertrag von ausserordentlicher Bedeutung handelt. SP-Präsident Hans-Jürg Fehr hat gesagt - und er hat Recht -, Schengen/Dublin sei nicht einfach ein Wirtschaftsvertrag wie die Bilateralen I, sondern es handle sich um eine eminent Europa-integrationspolitische Vorlage, denn sie beinhalte erstmals die Übernahme künftigen Rechts. Schengen und Dublin betreffen die innere Sicherheit, mithin eine Kernkompetenz des Staates. Schengen und Dublin sind wichtig und grundlegend im Hinblick auf [PAGE 1969] unsere Eigenständigkeit und unser Staatsverständnis, und wir meinen, ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum bei Schengen/Dublin sei verfassungsrechtlich und staatspolitisch nicht nur richtig, sondern geradezu zwingend.

Ich bitte Sie daher, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.