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Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-12-08

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-08

Wortprotokoll

Wir haben in dieser Debatte von unserer Seite her mehrfach betont, dass uns die Wahrung der direktdemokratischen Rechte unserer Stimmberechtigten sehr wichtig ist. Von daher gesehen haben wir auch keinerlei schlechte Gefühle in Bezug auf ein Referendum, das in dieser Frage ja sicher zustande kommen wird. Die Frage ist aber eine andere. Die Frage ist die, ob wir dieses Abkommen dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum zu unterstellen haben. In dieser Frage darf nicht massgeblich sein, wo man politisch steht - ob man jetzt für Schengen/Dublin oder dagegen ist -, sondern massgeblich ist das Verfassungsrecht; mit diesem hat sich die Kommission ja eingehend beschäftigt, auch mit der Unterstützung von Gutachtern. Der bereits mehrfach erwähnte Artikel 140 der Bundesverfassung postuliert in Absatz 1 Litera b klar: "Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften". Dies ist in Bezug auf das Assoziationsabkommen zu Schengen/Dublin eindeutig nicht der Fall. Wir treten keiner Organisation für kollektive Sicherheit bei, wir treten keinem Militärbündnis bei, und wir treten auch nicht der Europäischen Union bei. So viel zu diesem Punkt.

Nun ist von Kollege Mörgeli der Bundesrat zitiert worden, mit den Aussagen, die wir ja alle kennen. Nur sind diese Aussagen gemacht worden, bevor in Bezug auf Schengen/Dublin die zentralen Modifikationen im Bereich Rechtsanpassung und Opting-out ausgehandelt werden konnten. Wir haben folglich die Frage zu beurteilen, ob hier die Bedingung von Artikel 140 Absatz 1 Litera b erfüllt ist oder nicht, und zwar anhand der Abkommen, wie sie letztendlich ausgehandelt worden sind. Von daher kommen wir zusammen mit den massgebenden Rechtsgutachtern klar zum Schluss, dass es sich hier um ein fakultatives und nicht um ein obligatorisches Referendum handelt.

Nun noch zur Bemerkung von Kollege Schlüer betreffend Artikel 34 der Verfassung. Dieser hält in Absatz 1 fest: "Die politischen Rechte sind gewährleistet." Die politischen Rechte bleiben gewährleistet, und auch was in Absatz 2 steht, ist gewährleistet. Weshalb?

Die Stimmberechtigten haben bei einer Abstimmungsfrage immer wieder eine Güterabwägung zu machen und werden sich auch in Zukunft immer wieder fragen müssen, was sie allenfalls verlieren, wenn sie Nein zu einer Rechtsanpassung sagen, oder was sie auf der anderen Seite allenfalls zu gewinnen haben. Dieser Willensentscheid steht nicht nur bei einer möglichen Rechtsanpassung bei Schengen zur Debatte, sondern auch bei anderen zentralen Abstimmungsfragen.

Wir empfehlen Ihnen, bei der Mehrheit der Kommission zu bleiben. Das heisst, dass dieses Abkommen dem fakultativen Referendum untersteht. Wir werden selbstverständlich auch eine Volksabstimmung haben. Aber wir sind dagegen, dass wir einmal mehr ein Präjudiz schaffen und einen Gegenstand dem obligatorischen Referendum unterstellen, obwohl dies aufgrund des Verfassungstextes so nicht vorgesehen ist.