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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2004-12-09

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-09

Wortprotokoll

Lassen Sie mich kurz begründen, weshalb wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch einen Ordnungsantrag unterbreiten. Es hat sich im Verlauf der Beratungen in beiden Kammern gezeigt, dass die Personenfreizügigkeit nach aussen integral mit den flankierenden Massnahmen nach innen verknüpft ist. Es geht beim vorliegenden Ordnungsantrag also nicht darum, generell neue materielle Minderheitsanträge zuzulassen, sondern es geht einzig darum, Ihnen ein Konzept zur Verknüpfung der beiden Erlasse vorzuschlagen.

Neu, Sie wissen es, können gemäss Artikel 141a der Bundesverfassung Gesetze, die zur Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrages benötigt werden, im selben Genehmigungsverfahren verabschiedet werden. Ohne Zweifel sind die flankierenden Massnahmen im Inland nötig zur Umsetzung des Abkommens.

Worum geht es bei diesem Antrag inhaltlich? Es geht darum, eine klare Ausgangslage für den Volksentscheid zu haben. Wir wollen eine klare Frage stellen und einen klaren Entscheid der Stimmenden erreichen. Wie sollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Freizügigkeitsabkommen entscheiden, wenn sie nicht wissen - eben nicht wissen können, bei einer gleichzeitigen Abstimmung -, welches die Rahmenbedingungen, die flankierenden Massnahmen, sein werden? Wie sollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Erweiterung der flankierenden Massnahmen entscheiden, wenn sie nicht wissen - nicht wissen können -, wie das Resultat bei den Freizügigkeitsabkommen aussieht?

In der kommenden Abstimmung ist es entscheidend, dass über die ganze Vorlage Klarheit herrscht. Die flankierenden Massnahmen sind hier nicht nur Verzierung, sie sind ein wesentliches Element der Entscheidfindung. Eine Verknüpfung ist deshalb im vorliegenden Fall auch materiell klar angezeigt. Die Geschichte dieses Dossiers zeigt, dass Bundesrat und Parlament die Personenfreizügigkeit mit der EU immer und massgeblich auch aufgrund ihrer innenpolitischen Dimension beurteilt haben. Deshalb wurde die Vorlage in Abwägung der verschiedenen Interessen gestaltet, namentlich ihre innerstaatliche Umsetzung durch die flankierenden Massnahmen.

Über diese Vorlage als Ganzes, so, wie sie tatsächlich erarbeitet worden ist, soll das Volk entscheiden können. Wir schaffen damit keine Sondersituation. Der Antrag möchte im Gegenteil versuchen, eine Sondersituation zu vermeiden, da bei den bilateralen Abkommen II solche Verknüpfungen gang und gäbe sind und vorgenommen wurden.

Man könnte nun argumentieren, dass sich damit jene, welche wohl die Öffnung, aber keine weiteren flankierenden Massnahmen wollen, für ein Ja oder ein Nein entscheiden müssen. Das ist richtig. Dafür gewinnen wir entscheidend an Klarheit für die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen. [PAGE 2014] Schliesslich ist noch darauf hinzuweisen, dass die jetzige Lösung des Ständerates ja nur das gemeinsame Inkrafttreten der beiden separaten Erlasse regelt, nicht aber das Problem der Verknüpfung beider Dossiers für die Abstimmung. Das technische Konzept - und ich betone, es sind keine inhaltlichen Änderungen - entnehmen Sie dem beiliegenden materiellen Einzelantrag. Sie haben auch schon einen Vorentwurf des gesamten integrierten Bundesbeschlusses auf Ihrem Tisch, damit Sie sich damit vertraut machen können.

In Kürze: Es geht um die Integration in einen Erlass. Das heisst, Artikel 2, der die bisherigen, geänderten Bundesgesetze beinhaltet, bleibt unverändert. Es kommt neu das Gesetz über die flankierenden Massnahmen hinein. Die Referendumsbestimmungen usw. bleiben wiederum unverändert.

Wir bitten Sie, diesem Antrag im Interesse der Klarheit der Abstimmung zuzustimmen. Es wäre dann schliesslich vom Ständerat noch zu klären, wie die Frage des Titels des integrierten Erlasses zu lösen wäre. Ich bitte Sie also, mit Ihrem Ja zu diesem Ordnungsantrag die Verknüpfung der beiden Dossiers im Interesse einer klaren Ausgangslage für die Abstimmung zuzulassen.