Gysin Remo · Nationalrat · 2004-12-09
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-09
Wortprotokoll
Herr Bührer hat gesagt, dass die Regelung des Bundesrates rechtspolitisch bedenklich sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Entwurf des Bundesrates der gängigen Praxis entspricht, während die Regelung, die der Ständerat beschlossen hat, von einem Spezialfall ausgeht, der hier eigentlich gar nicht zur Diskussion steht. Er geht von laufenden Entwicklungen, von Diskussionen z. B. im Zusammenhang mit dem Kulturgüterschutz aus.
Hier ist zu unterstreichen, dass es nicht um Durchsuchungen in privaten Haushalten, sondern um Informationen von Zahlstellen wie Banken, Versicherungen und Treuhändern geht. Der wichtigste Diskussionspunkt: In der Fassung des Bundesrates ist es gewährleistet, dass eine gerichtliche Überprüfung stattfinden kann. Eine gerichtliche Überprüfung kann also stattfinden.
Ich bitte Sie im Namen der knappen Mehrheit der WAK - es waren 10 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen -, dem Bundesrat zu folgen.