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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-09

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Begriff "Zahlstelle" verbunden ist mit dem Rückbehalt betreffend eine nicht schweizerische Steuer. Er ist verbunden mit einem Begriff, der nicht im eidgenössischen Fiskalrecht fusst, sondern der mit dieser speziellen Konstruktion der Zinsbesteuerung zugunsten von EU-Staaten zusammenhängt. Deshalb ist es unser Interesse, dass wir möglichst viele Zahlstellen erfassen können, dass wir deren Zahl weder nach oben noch nach unten, sondern nach reinen Qualitätsbegriffen begrenzen. Das können Sie mit diesem Absatz nicht tun.

Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, der Mehrheit und damit der ursprünglichen Fassung des Bundesrates zuzustimmen.