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AB 47941

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-13

Wortprotokoll

Es gibt hier zwar keine abweichenden Meinungen zwischen Ständerat und Nationalrat und auch keine Anträge, aber ich möchte Sie doch darauf hinweisen, dass Absatz 3 von Artikel 20 sehr wichtig ist. Es geht um den flexiblen Altersrücktritt. Es geht darum, dass niemand einen ungerechtfertigten Konkurrenzvorteil hat, weil festgelegt ist, dass er mit seinem Unternehmen keine Abgaben entrichten soll. Wichtig ist es auch - dies zuhanden der Materialien -, dass die Ausnahmen restriktiv gehandhabt werden.

Es steht in diesem Absatz, dass der Bundesrat Vorschriften darüber erlassen kann, ab welcher Mindestanstellungsdauer der Arbeitnehmer einer solchen Regelung zu unterstellen ist. Dies soll restriktiv gehandhabt werden. Es geht zum Beispiel darum, dass eine solche Ausnahmeregelung für einen Studenten, der kurz auf dem Bau gearbeitet hat und dies nachher nie mehr tut, möglich ist. Aber es geht wirklich darum, dass diese Regelung nicht unterlaufen werden kann, weil der Bundesrat allenfalls eine zu grosszügige Regelung erlassen hat. Es ist ein wichtiger Punkt. Die Kommission hat sich ohne weitere Diskussion für Annahme von Artikel 20 Absatz 3 ausgesprochen, so, wie ihn der Ständerat beschlossen hat.