Lexipedia

AB 47943

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-13

Wortprotokoll

Das Hearing mit den Sozialpartnern hat gezeigt, dass wir hier bei einem ganz zentralen Punkt der flankierenden Massnahmen sind. Das Anliegen der Minderheit, das "Kapitel" der Inspektoren zu streichen und auf diese Institution zu verzichten, wurde klar, mit 17 zu 7 Stimmen, abgelehnt. Es ist im Gesetz jetzt festgehalten, dass die Kantone über genügend Inspektoren verfügen müssen. Es ist also nicht eine Kann-Vorschrift, sie müssen über genügend Inspektoren verfügen, damit sie die Kontrollen auch flächendeckend machen können.

In den Unterlagen finden Sie die Berechnungen, wie man darauf kommt, wie viele Inspektoren man braucht. Pro 25 000 Arbeitsplätze ist ein Inspektor vorgesehen. Das ergibt insgesamt rund 150 Inspektoren für die gesamte Schweiz. Es ist der erklärte Wille und auch die Vorstellung der Sozialpartner, dass man diese Zahl erreicht. Es geht also um diese Zahl, 150 Inspektoren. Es kann davon nicht nach unten beliebig abgewichen werden. Das ist der erklärte Wille dieser Sozialpartnerschaft, auch wenn das jetzt hier nicht im Gesetz steht.

Wo die Kantone hingegen flexibel sind, das ist in der Ausführung der Kontrollarbeiten. Es sollen auch die Branchen so berücksichtigt werden, wie es notwendig ist. Auch hier ist die Organisation frei. Kantone können sich zu Verbünden zusammenschliessen. Es gibt da schon verschiedene Vorstellungen, aber auch schon verschiedene Modelle, die ausgeführt werden. Die Kantone sind also frei in der Organisation dieser Kontrollen. Es ist auch vorgesehen, dass sie mit den paritätischen Organen zusammenarbeiten können. Wichtig ist hier einfach die praktische Umsetzung der Vorschriften: Wenn man Vorschriften und Massnahmen ergreifen will, dann muss man sie kontrollieren können. Diese Kontrollen sind deshalb wirklich nötig, um die erlassenen Vorschriften auch durchzusetzen. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt dies ausdrücklich.

Die Minderheit hat gesagt, sie wolle keine Inspektoren auf Vorrat. Ich möchte Sie daran erinnern, dass diese Vorschrift schon ausgearbeitet worden war, bevor die Öffnung am 1. Juni 2004 kam. Es war also damals schon klar, dass diese Massnahme notwendig ist. Es ist von der Minderheit gesagt worden, es sollten keine zusätzlichen Kosten verursacht werden. Es gibt auch eine untere Grenze für die Anzahl Arbeitsplätze, für die man einen Inspektor anstellen muss. Auch für die Finanzierung muss man daher keine Bedenken [PAGE 2032] haben. Die Kommission ist der Argumentation der Minderheit nicht gefolgt.

Ich möchte es noch einmal wiederholen: Es geht nicht nur um den Schutz der Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; es geht hier auch konkret darum, die Spiesse für die Schweizer Unternehmen, insbesondere für jene, die sich an die Vorschriften halten, gleich lang zu machen. Denken Sie daran: Kontrollen sind auch immer zum Schutz für all jene da, die sich an die Vorschriften halten.

Ich bitte Sie dringend, hier der Mehrheit zu folgen.

Noch ein Wort zu Absatz 3: Hier haben wir eine Konzession an die Kantone gemacht, die jetzt nicht bestritten ist, nämlich dass der Bund die Hälfte der Kosten für diese 150 Inspektoren übernehmen soll.