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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2004-12-13

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-13

Wortprotokoll

Ich lade Sie im Namen der SP-Fraktion natürlich ebenfalls ein, dem Antrag von Bundesrat und Mehrheit zu folgen und den Lohndrückerantrag der Minderheit Kaufmann/SVP-Fraktion abzulehnen. Es handelt sich bei dieser Bestimmung um einen der Eckpfeiler der flankierenden Massnahmen und damit um eine Voraussetzung für die Zustimmung zu diesem ganzen Paket.

Weshalb ich hier nach den Wortmeldungen meiner Vorredner noch das Wort ergreife, ist, weil auch hier im Plenum noch "genagelt" werden muss, was schon in der Botschaft unmissverständlich zu lesen steht. Zahlen befinden sich keine im Gesetzesartikel, aber es ist klar, was mit dieser gesetzlichen Bestimmung gemeint ist: Auf 25 000 Arbeitsplätze muss in der Zielsetzung dieser Bestimmung ein Arbeitsinspektor kommen. Nach dieser Bestimmung besteht eine Flexibilität im Hinblick auf die Umsetzung dieses Ziels; aber bezüglich des Ziels besteht keine Flexibilität, das Ziel dieser Zahl von Arbeitsinspektoren muss erreicht werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um dieses Ziel umzusetzen, im Verhältnis von Branchenkontrollen und von staatlichen Kontrollen. Es gibt verschiedene Systeme, die die Kantone wählen können; in den Kantonen, in denen die Inspektionen heute schon leidlich funktionieren, sind verschiedene Systeme gewählt worden. Aber das Ziel muss erreicht werden.

Es handelt sich nicht nur um eine wesentliche Bestimmung im Hinblick auf dieses Gesetzgebungspaket, sondern namentlich auch im Hinblick auf die Umsetzung im Laufe der kommenden Monate. Das Gesetz sollte ja heute schon wirksam sein; seit dem 1. Juni 2004 läuft die zweite Stufe der Personenfreizügigkeit. Die flankierenden Massnahmen, die Kontrollen auf der gesamten Lohnkurve, wie sie in Artikel 360b des Obligationenrechtes vorgesehen sind, müssten heute schon funktionieren. Es ist besorgniserregend, dass dies in einem grösseren Teil der Kantone bis heute leider nicht der Fall ist. Hier besteht ein grosser, ein gewaltiger Nachholbedarf, der in den nächsten Monaten zur Realisierung des gesetzmässigen Zustandes "abgebaut" werden muss. Der Bundespräsident hatte die Weisheit, zu diesem Zweck, begleitend zu diesen Gesetzgebungsarbeiten, eine Task Force der Sozialpartner und der Vertreter der Bundes- und der kantonalen Behörden einzuberufen. Es muss gelingen, es muss das Ziel dieser Task Force sein, in den nächsten Monaten, bis zur Abstimmung, dieses Kontrollziel und die Einsetzung der Inspektoren zu realisieren. Das ist das zentrale Ziel dieser Bestimmung.