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Baader Caspar · Nationalrat · 2004-12-13

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-13

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion folgt hier der Mehrheit. Wir sind der Meinung, dass sich die Prüfungspflicht der Behörden bei Tarifen im überobligatorischen Bereich des BVG und der Krankenversicherung einerseits auf die Solvenz und andererseits auf die Verhinderung von Missbräuchen beschränken soll. Beides ist in Artikel 37a Absatz 1 geregelt.

Die Aufsichtsbehörde hat einerseits im Interesse der übrigen Versicherten zu prüfen, ob die Prämien nicht zu tief sind und dadurch die Solvenz der Gesellschaft und - mit der fehlenden Solvenz - schliesslich die Ansprüche der Versicherten gefährdet sind, weil dann eine Unterdeckung eintreten könnte. Andererseits hat die Aufsichtsbehörde auch zu prüfen, ob die Prämien nicht übermässig hoch sind.

Wir sind aber der Auffassung, dass es keine Angemessenheitsüberprüfung nach Artikel 37a Absatz 2 braucht. Darin unterscheiden wir uns klar von der Auffassung, die Herr Rechsteiner hier vertreten hat. Die Angemessenheit soll der Markt regeln. Hier soll der Wettbewerb spielen. Dieser ist unseres Erachtens durch die gegebene Freizügigkeit genügend garantiert.

Für die SVP-Fraktion ist den Interessen der KMU mit Artikel 37b genügend Rechnung getragen worden, indem dort die Leistungen zugesichert worden sind.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.

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