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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-12-13

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-13

Wortprotokoll

Es geht hier um die Leistungsvereinbarung mit den SBB. Wir haben uns bereits in der ersten Runde der Budgetberatung damit auseinander gesetzt. Es gab in der Kommission einen Antrag, der verlangte, bei der Trassenverbilligung um 18 Millionen Franken aufzustocken. Das macht durchaus Sinn, da ist auch die Finanzkommission - Sie haben es jetzt auf der Fahne gesehen - einstimmig dafür. Es geht bei dieser Trassenverbilligung heute vor allem darum, die Wettbewerbsfähigkeit im Zusammenhang mit der Güterverkehrsverlagerung zu verbessern. Sie alle wissen, dass uns der Verlagerungsbericht, der demnächst ja in die Kommissionen kommen wird, diesbezüglich eigentlich ultimativ auffordert, mehr zu tun, damit diese Verlagerung effektiv auch vorgenommen werden kann. Wir haben hier echte Probleme, und es ist deshalb richtig, dass man bei dieser Trassenverbilligung entsprechend erhöht.

Die Kommissionsmehrheit möchte diese 18 Millionen Franken, um die wir hier bei der Trassenverbilligung aufstocken, bei der Leistungsvereinbarung SBB kompensieren. Diese Kompensation hat Herr Zuppiger immer wieder mit der Aussage begründet, das sei ein System kommunizierender Röhren. Er bezog sich da auf einen Bericht der Finanzkontrolle, was in einer ursprünglichen Version durchaus richtig war.

Heute ist die Ausgangslage aber anders: Wenn wir diese 18 Millionen Franken bei der Infrastruktur abziehen, bedeutet das praktisch, dass wir diese Trassenverbilligung nicht zugunsten der Kunden einsetzen können, indem eben im Sinne einer besseren Verlagerungspolitik die Wettbewerbsverhältnisse beeinflusst werden können. Dann heisst das, dass das dem Kunden im Grunde genommen nicht weitergegeben werden kann, und die ganze Übung ist praktisch für nichts. Es geht also darum, dass wir diese 18 Millionen Franken jetzt nicht bei der Infrastruktur SBB kompensieren.

Es ist übrigens auch so, das muss hier deutlich gesagt werden: Diese Trassenverbilligung kommt letztlich jedem [PAGE 2047] Anbieter zugute, also auch anderen als den SBB, auch der BLS oder der Railion und all diesen Wettbewerbern, die heute im Bereiche des Güterverkehrs auf der Schiene tätig sind. Die Kompensation dafür müsste aber ausschliesslich über die Infrastruktur SBB geleistet werden. Das ist ein Widerspruch, und deshalb ist eigentlich diese Kompensation im Bereiche der Infrastruktur SBB unrichtig, unlogisch. Sie ist eben nicht kommunizierend, diese beiden Dinge gehören nicht zusammen. Ich hoffe, dass dann auch der Bundesrat diesbezüglich noch ein klares Wort sagen wird. Er hat das in der Kommission gesagt, und auch in der Finanzkommission des Ständerates wurde ganz deutlich festgehalten, dass man das eben nicht miteinander aufrechnen darf.

Wenn wir heute einen Entscheid zugunsten der Güterverkehrsverlagerung fällen wollen, dann fällen wir ihn mit der Erhöhung bei der Trassenverbilligung. Wir können ihn aber nicht sozusagen wieder rückgängig machen, indem wir die Infrastruktur entsprechend "strafen" und damit im Grunde genommen nichts anderes tun, als es den Bahnunternehmen zu verunmöglichen, diese Trassenverbilligung dann auch weiterzugeben.

Ich bitte Sie deshalb, hier auch in Kohärenz mit der Politik des Ständerates, der hier die Sache richtig gecheckt hat, auf diese Kürzung bei der Infrastruktur SBB zu verzichten und damit nicht die gutgemeinten Anträge bei der Trassenverbilligung im Sinne einer besseren Verlagerung in unserem Alpentransit wieder rückgängig zu machen.