Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-19
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-19
Wortprotokoll
Die bis heute von der Basler Chemie durchgeführten technischen Massnahmen an dieser Sondermülldeponie Bonfol genügen den Anforderungen der Altlastenverordnung an eine nachhaltige Sanierung nicht. Damit die Umwelt auch langfristig geschützt wird, muss die Deponie ausgeräumt werden. Die Basler Chemie hat dies am 15. Mai dieses Jahres akzeptiert.
Der Vollzug der Altlastenverordnung ist Sache der Kantone. Der Kanton Jura setzt sich dafür ein, dass die Basler Chemie unverzüglich mit der Ausarbeitung eines detaillierten und fundierten Sanierungsprojektes beginnen muss. Das Buwal als zuständiges Bundesamt unterstützt den Kanton bei seinen Bemühungen. Mit dem vom Kanton Jura zu genehmigenden Sanierungsprojekt müssen dann die Sanierungsarbeiten so rasch wie möglich durchgeführt werden.
Für die Sanierung der Deponie und die daraus entstehenden Kosten ist die Basler Chemie als Verursacherin der Altlast verantwortlich. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, aufgrund welcher sich der Bund an den Kosten beteiligen müsste.