Gysin Remo · Nationalrat · 2004-12-15
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-15
Wortprotokoll
Beim Bundesgesetz über die Zinsbesteuerung geht es jetzt nur noch um die Frage, ob die Kantone einen Anteil am Ertrag des Steuerrückbehaltes bekommen sollen oder nicht. Die WAK hat vier Gründe, um Ihnen das Festhalten beliebt zu machen:
1. Es geht faktisch nur um 2,5 Prozent der Einnahmen, nämlich um 10 Prozent von den 25 Prozent, welche die Schweiz zurückbehält; in den ersten Jahren muss man das noch auf die 15 Prozent des Steuerrückbehaltes beziehen. Es geht also um einen kleinen Betrag.
2. Der Aufwand der Kantone ist in diesem Zusammenhang minimal. Er entsteht eigentlich nur im Ausnahmefall, bei Beschlagnahme oder Hausdurchsuchungen, bei denen auch die kantonale Polizeibehörde mitwirkt.
3. Wir haben eine Entflechtung zwischen Bundes- und Kantonsaufgaben vorgenommen, z. B. im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich. Wir sollten bei dieser Entflechtung bleiben und jetzt nicht wieder eine neue, komplexe Verrechnung inszenieren.
4. Wir haben keine Verfassungsgrundlage für eine zusätzliche schweizerische Steuer. De facto würden wir eine neue Steuer einführen, wenn wir dem Ständerat nachgeben. Dazu gibt es keine Grundlage. Es würden sich vielmehr zusätzliche Fragen stellen, nämlich, nach welchem Schlüssel z. B. die Kantone die Beträge aufteilen würden: Erfolgt das wieder nach dem alten Konzept der Finanzstärke oder nach anderen Kriterien?
Diese vier guten Gründe haben die WAK dazu geführt, Ihnen mit 13 gegen 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen Festhalten zu empfehlen. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.