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Fluri Kurt · Nationalrat · 2004-12-15

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-15

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit, die neun Kommissionsmitglieder umfasst, bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

Betreffend den materiellen Gehalt dieser Motion verweise ich auf meine Vorredner. Unseres Erachtens erübrigt sich aber eine materielle Diskussion über das Lotteriewesen hier und heute, weil es unserer Minderheit primär nicht darum geht, die Zielsetzungen dieser beiden Vorstösse zu verhindern, sondern darum, dass unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips der von den Kantonen eingeschlagene Konkordatsweg weiterverfolgt wird, bevor eine Bundeslösung anzustreben ist.

Bekanntlich hat der Bundesrat am 18. Mai dieses Jahres entschieden, auf den Vorschlag der interkantonalen Fachdirektorenkonferenz "Lotteriegesetzrevision" einzutreten und die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten zu sistieren. Die Kantone ihrerseits bereiteten ein Konkordat vor, welches die ungelösten Probleme bezüglich Lotteriewesen an die Hand nimmt. Geklärt werden sollen insbesondere die Fragen der einheitlichen Bewilligung, der Aufsicht, der Prävention und der Abgrenzung der Lotterien von den Glücksspielautomaten. Der Bundesrat hat im Übrigen verlangt, dass das zuständige Departement, das EJPD, den Konkordatsprozess und insbesondere natürlich dann dessen Ergebnisse und die Einhaltung der zugesicherten Termine begleitet und überprüft.

Heute ist die Vernehmlassung der Kantone abgeschlossen. Im Januar 2005 wird die entsprechende Fachdirektorenkonferenz der Kantone das neue Konkordat beschliessen bzw. zur Ratifizierung freigeben. Das Ziel der Kantone ist es nach wie vor, das Konkordat auf das Jahr 2006 in Kraft zu setzen. In Anbetracht dieses geschilderten Terminplanes würde auch die Motion einen gesetzgeberischen Leerlauf initiieren. Denken Sie bitte bei Ihrem Entscheid daran, dass aufgrund einer erheblich erklärten Motion die Gesetzgebungsarbeiten wohl kaum schneller zu Ende geführt werden könnten als auf dem geschilderten Konkordatsweg.

Sollte sich zeigen, dass das neue Konkordat nicht genügt, um die hier und heute angetönten Probleme zu regeln, so wird ohnehin eine über die Anliegen der Motion hinausgehende Gesetzgebungsarbeit notwendig werden. Denn die Motion selbst verlangt ja bloss eine Eindämmung der Anzahl und der Attraktivität der Spielautomaten.

Aber vorwiegend unter Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip und auf den weit fortgeschrittenen Konkordatsweg der Kantone bitte ich Sie in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, die Motion abzulehnen.

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