Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-15
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-15
Wortprotokoll
Mit der Vorlage hat der Bundesrat sein Versprechen eingelöst, dem Parlament nach dem doppelten Nein in der Volksabstimmung erneut eine Vorlage zur Goldverwendung zu unterbreiten; diese haben Sie in Händen. Scheitert diese Vorlage, dann wären bereits zwei Versuche, eine spezielle Rechtsgrundlage zu schaffen, nicht gelungen. Die Anwendung des geltenden Rechtes würde damit die einzig verbleibende und die logisch konsequente Lösung darstellen.
Die Suche nach einem parlamentarischen Kompromiss kann nicht ewig weitergehen. Ich ersuche Sie, die Verantwortung für ein allfälliges Nichteintreten nicht dem Bundesrat zuzuschieben. Sie haben im bisherigen Verkehr zwischen den beiden Räten keinen Weg gefunden, und Sie sollten es vermeiden, hier den Bundesrat in die Pflicht zu nehmen, vielmehr sollten Sie im Rahmen des gegebenen parlamentarischen Verfahrens dafür sorgen, dass es zu einer Lösung kommt. Wenn der Ständerat zum zweiten Mal nicht eintritt und das Geschäft dann gescheitert ist, kann der Bundesrat nicht dabei behaftet werden; es ist nicht seine Schuld, wenn Sie von Schuld sprechen wollen. Das ist die Rechtsgrundlage, wie sie sich heute aufgrund der Verfassung und aufgrund des Parlamentsgesetzes präsentiert.