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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-15

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-15

Wortprotokoll

Goethe hat im "Faust" geschrieben: "Am Golde hängt, zum Golde drängt doch alles. Ach wir Armen!" So arm sind wir aber gar nicht mehr, denn das allermeiste Gold, diese 1300 Tonnen im Wert von fast 21 Milliarden Franken, sind bis auf einen kleinen Betrag weitgehend verkauft. Die Nationalbank hütet dieses Geld, das aus dem verkauften Gold eingenommen worden ist, bis eine parlamentarische Entscheidung über dessen Verwendung gefallen ist.

Die Position des Bundesrates ist bekannt. Er vertritt in Anlehnung an die Bundesverfassung seit langem die Auffassung, dass via Fonds zwei Drittel dieses nicht mehr notwendigen Goldertrages an die Kantone und ein Drittel an den Bund fliessen sollen, und zwar jeweils in die entsprechenden Haushalte. Er ist der Meinung, dass es dann die Sache der kantonalen Parlamente und der kantonalen Finanzrechtsvorschriften sei, wie diese Mittel eingesetzt werden, und dass für den Drittel des Bundes Sie als Bundesparlamentarier darüber zu befinden haben.

Unabhängig von der Goldfrage und unabhängig davon, wann der Ständerat sich wieder mit der Vorlage befassen wird, haben wir ja auch noch die Kosa-Initiative in der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten. Die Kosa-Initiative bezieht sich auf die Zukunft; sie will nämlich regeln, wie künftig mit Gewinnen der Nationalbank zu verfahren sei. Die Kosa-Initiative wird sehr wahrscheinlich im Herbst des nächsten Jahren, vermutlich im November 2005, zur Volksabstimmung kommen.

Anders sieht nach Einschätzung des Bundesrates die Situation bei der Gold-Vorlage aus. Der Ständerat ist in der ersten Runde bekanntlich nicht auf diese Vorlage eingetreten. Sollte bei einer zweiten Behandlung im Ständerat - wann immer diese stattfinden wird - das Gremium noch einmal nicht darauf eintreten, ist die Gold-Vorlage gescheitert. Das Parlamentsgesetz hält nämlich in Artikel 95 Buchstabe a klar und eindeutig fest, dass die zweite Ablehnung des Eintretens durch einen Rat endgültig ist. Das würde somit bedeuten: Wenn der Ständerat - unabhängig davon, wie Sie heute über das Eintreten entscheiden - zum zweiten Mal nicht eintritt, dann fehlt in unserer Verfassung die Rechtsgrundlage, um die Erträge aus diesen Goldverkäufen länger bei der Nationalbank zu behalten; die gesamte nominale Substanz müsste ausgeschüttet werden. Das vorübergehende Zurückbehalten hat der Bundesrat mit laufenden gesetzgeberischen Arbeiten begründet. Diese gesetzgeberischen Arbeiten bestehen in der Behandlung der beiden Vorlagen, insbesondere jetzt hier der Gold-Vorlage. Nach einem allfälligen Scheitern fehlt die Rechtsgrundlage für das weitere Zurückbehalten der Gelder. Logischerweise müsste dann die Substanz zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund ausgeschüttet werden.

Im Auftrag der Kantone und in Zusammenarbeit mit ihnen haben wir uns erste Gedanken über eine allfällige Ausschüttung dieser Beträge gemacht, um festzustellen, ob und wie das möglich ist und welche Fragen damit verbunden wären. Ohne auf die Details einzutreten, kann ich Ihnen versichern, dass diese Verteilung technisch ohne weiteres machbar ist und auch kurzfristig vorgenommen werden könnte. Es liegt jetzt am Ständerat zu entscheiden, ob er allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Nationalrat auf dieses Geschäft noch einmal zurückkommen möchte oder nicht. Wenn der Golderlös ausgeschüttet werden müsste, dann stünde ein Drittel dieses Betrages - in der Grössenordnung von 7 Milliarden Franken - dem Bund zur Verfügung. Das wäre dann ein neues Geschäft, nämlich die Entscheidung darüber, was mit diesem Geld geschieht.

Falls das Parlament nichts anderes entscheiden würde, dann würde es sich um eine ausserordentliche Einnahme im Sinne des Finanzhaushaltgesetzes handeln. Das würde bedeuten, dass diese 7 Milliarden Franken - ein Betrag in dieser Grössenordnung - zum Abbau von Schulden zu verwenden wären, so, wie es das Finanzhaushaltgesetz im Zusammenhang mit der Schuldenbremse vorsieht. Wenn das Parlament über eine andere Verwendung bestimmen möchte, dann müsste das auf dem Wege der Gesetzgebung geschehen. Das sind die vorläufigen Positionen des Bundesrates.

Zum Eintreten selber möchte ich mich insofern ganz kurz halten, als ich feststelle, dass seitens des Nationalrates weitere Bewegung in das Geschäft gekommen ist, indem zu den sieben Verwendungsmöglichkeiten und Anträgen, die damals vorlagen, mindestens zwei neue hinzugekommen sind. Das deutet darauf hin, dass sich hier die Bewegung vermutlich endlos fortsetzen würde. Ich denke schon, dass der Zeitpunkt gekommen ist, wo man endlich einmal über diese Angelegenheit entscheiden müsste. Deshalb äussere ich mich jetzt selbstverständlich nicht zum Eintreten. Es ist Sache des Nationalrates, darüber zu befinden. Es lag mir einfach daran, die Interpretation zu dem zu geben, was geschieht, wenn der Ständerat zum zweiten Mal nicht auf dieses Geschäft eintritt.