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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2004-12-16

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-16

Wortprotokoll

Ich nehme als Sprecher der Kommission Stellung zu einigen Argumentationen, die hier vorgetragen worden sind, vor allem vonseiten der Sprecher der verschiedenen Minderheiten.

Ich beginne mit der Minderheit I: Herr Giezendanner hat mehr oder weniger den Güterverkehr gegen den Personenverkehr ausgespielt und gesagt, der Güterverkehr befinde sich im Chaos, dort müsste man etwas tun. Ich erinnere Sie daran, dass wir für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene die Neat bauen. Wir bauen die Neat mit einem Mitteleinsatz, der ungefähr zehnmal höher ist als das, was hier für die Anschlüsse ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz vorgesehen ist. Wir stellen mit dieser HGV-Vorlage nichts infrage, was unter dem Titel Güterverkehr, Neat oder Verkehrsverlagerung geplant, beabsichtigt oder beschlossen worden ist. Das hat miteinander nichts zu tun.

Wenn Herr Giezendanner sagt, man müsse den Wisenbergtunnel bauen, dann möchte ich nicht bestreiten, dass das ein wichtiges eisenbahnpolitisches Projekt ist. Aber der Wisenbergtunnel liegt weder in der Westschweiz noch in der Ostschweiz. Wir reden hier aber über eine Vorlage, die vom Volk unter dem Titel "HGV-Anschlüsse der Ost- und Westschweiz" beschlossen worden ist. Man kann unter diesem Titel nicht alles andere auch abhandeln.

Zum Antrag Föhn: Herr Föhn stört sich daran, dass wir im Ausland - konkret in Frankreich und im deutschen Bundesland Bayern - investieren, und findet das grundsätzlich falsch. Er vergisst, dass diese Investitionen in Bayern und im benachbarten Frankreich ausschliesslich - Herr Föhn - im Interesse der Schweiz sind. Sie sind vielleicht auch im Interesse von Bayern und Frankreich, aber sie sind in unserem Interesse, und deshalb haben wir ja auch entsprechende Staatsverträge abgeschlossen. Wir haben sie nicht deshalb abgeschlossen, damit man nachher nichts macht, sondern damit man eine Rechtsgrundlage hat, um zu handeln. Mit dieser HGV-Vorlage handeln wir jetzt.

Manche Probleme, Herr Föhn, kann man eben nur grenzüberschreitend lösen. Das mag Ihnen nicht gefallen, aber es ist so. Wir haben in diesem Rat - Sie waren vielleicht noch nicht dabei, ich auch nicht - diese Staatsverträge mit Frankreich und Deutschland bewilligt.

Lassen Sie mich noch eine Frage beantworten, die Sie eigentlich dem Bundesrat gestellt haben. Der Bundesrat hat sie nicht beantwortet, aber Sie haben behauptet, dass es keine Verkehrsstromberechnungen gebe. Das ist so nicht richtig! Es gibt teilweise sehr intensive Studien bezüglich verschiedenster Strecken und Knoten, die hier im Gespräch sind. Sie wurden erhoben, erfasst und auch durchgerechnet. Diese Aussage muss ich also korrigieren.

Herr Hegetschweiler hat sich für die bundesrätliche Fassung ausgesprochen, weil dort ein Zweiphasenmodell bei der Umsetzung vorgesehen sei. Ich muss Sie daran erinnern, dass wir heute Morgen durch die Beratung des Gesetzes, also hier zwischen Viertel nach acht und halb neun Uhr, eben diese Phasierung beendet haben. Wir haben der Version der Kommission zugestimmt, die nicht mehr eine erste und eine zweite Phase vorsieht. Das schliesst aber nicht aus - und das ist sehr wichtig zu sagen -, dass man die Realisierung dieser Anschlüsse etappenweise vornimmt. Wir übergeben diese Verantwortung einfach dem Bundesrat. Es ist ganz klar, dass man nicht alles auf einmal realisiert. Es ist nicht alles baureif, es ist nicht alles im gleichen Planungsstand. Wir setzen dem Bundesrat einfach eine zeitliche Limite, und innerhalb dieser immerhin 15 Jahre betragenden Limite kann der Bundesrat mehr oder weniger schalten und walten, wie er will.

Auch Herr Binder hat auf andere dringende Bahnprojekte hingewiesen: auf den Durchgangsbahnhof Zürich, eine Strecke im Tessin oder die Verbindung zwischen Genf und Annemasse. Auch da, Herr Binder, ist es unbestritten, dass das wichtige Projekte sind. Aber ebenso unbestritten ist eben, dass sie nicht zu den HGV-Anschlüssen der Ost- und Westschweiz gehören. Wenn wir schon immer vom [PAGE 2134] Durchgangsbahnhof Zürich reden: Im Rahmen von "Bahn 2000", erste Etappe hat man 1,5 Milliarden Franken nicht gebraucht. Diese 1,5 Milliarden Franken unter dem Titel "Bahn 2000" stehen zur Verfügung. Mit diesen 1,5 Milliarden könnte man den Bundesanteil an den Gesamtkosten des Durchgangsbahnhofs Zürich ohne weiteres finanzieren und noch einiges darüber hinaus. HGV ist eben nur ein Teil der gesamten FinöV-Vorlage und nicht die FinöV-Vorlage selber.

Zu Herrn Walker, der hier die Linie der 18 Kantone vertreten hat - Ihnen, Herr Walker, muss ich sagen: Was bei der Variante mit 990 Millionen Franken fehlt, ist gerade die Beseitigung jenes Nadelöhrs, das von allen Rednerinnen und Rednern jetzt immer als das grösste Problem bezeichnet worden ist, nämlich die Strecke Winterthur-Zürich. Für die Kommissionsmehrheit ist das ein unverzichtbarer Teil der anderen HGV-Anschlüsse und anderen Bauten in der Ostschweiz. Das spricht eben gerade dafür, dass man das Vollprogramm bewilligt und nicht das Teilprogramm.

Zum Schluss noch ein Wort zu unserem Bundesrat: Herr Bundesrat Schmid hat uns geraten, wieder einmal das Ganze aus der Distanz zu betrachten und uns nicht in den Details zu verlieren. Ich verzeihe Herrn Schmid diese Aussage, weil er als Stellvertreter hier ist und die Eintretensdebatte nicht mitverfolgen musste. Wir haben aber in der Eintretensdebatte die Gesamtzusammenhänge und die Bedeutung dieses Projektes der Hochgeschwindigkeitsnetz-Anschlüsse natürlich ausgiebig besprochen und dabei auch die wichtigen Argumente auf den Tisch gelegt.

Herr Bundesrat, eines muss ich noch korrigieren: Diese Vorlage hat in ihren finanziellen Auswirkungen nichts mit dem Bundesbudget und nichts mit der Schuldenbremse zu tun. Hier reden wir von Finanzierungen für den FinöV-Fonds, und dieser ist ja nicht den gleichen Gesetzmässigkeiten unterworfen wie der Bundeshaushalt; insbesondere wird hier die Schuldenbremse eben nicht wirksam. Darum ist der Hinweis, dass wir hier allenfalls den Spielraum für andere wichtige Aufgaben einengen würden, unzulässig. Wir haben als Kommission das Finanzierungsproblem sehr ernst genommen. Wir haben ja in der bundesrätlichen Vorlage in Artikel 5 einen entscheidenden Absatz 2 eingefügt, wo wir sagen, dass bei Bedarf die Bevorschussungslimite des FinöV-Fonds angemessen angehoben werden kann, wenn die Finanzierung der HGV-Projekte nicht anders sichergestellt werden kann. Ob es das braucht, ist unklar. Wenn es das braucht, ist ebenso klar, dass es eine bescheidene Anhebung der Bevorschussungslimite sein wird und dass hier die Finanzierung auf diesem Weg sichergestellt ist.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Fassung der Mehrheit zuzustimmen, also dem Vollprogramm, wie es anlässlich der Volksabstimmung in Aussicht gestellt worden ist.