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preparatory:AB 48377

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-16

Wortprotokoll

Wir nehmen es dem Kommissionsmitglied Binder nicht übel, wenn er jetzt noch einen Einzelantrag stellt. Hingegen nehme ich es ihm übel, wenn er behauptet, niemand habe sich darüber Rechenschaft gegeben, was wir hier mit unseren Beschlüssen in finanzpolitischer Hinsicht anstellen würden.

Herr Binder, Sie wissen ganz genau, dass die Kommission aufgrund finanzieller Überlegungen die Beratung einmal um einen Monat vertagt hat. Wir wollten eben gerade mit der Finanzkommission zusammenarbeiten, wir wollten unsere Arbeit mit der Finis-Vorlage abstimmen, d. h. mit der Vorlage des Bundesrates zur Frage, wie die ganzen FinöV-Projekte neu finanziert werden sollen, weil wir jetzt wissen, dass die Darlehen nicht zurückbezahlt werden können. Wir haben in der Kommission länger über die finanziellen Aspekte dieser Vorlage gesprochen als über die verkehrs- oder die regionalpolitischen Aspekte. Wir haben diese Geschichte auch aus finanzieller Perspektive à fond beleuchtet und darum auch Artikel 5 mit Absatz 2 ergänzt. Absatz 2 wurde von uns in engster Koordination mit der Finanzkommission eingebaut, weil wir eben den neuen Finanzierungsmechanismus über die Anhebung der Bevorschussungslimite in diese Vorlage einbauen wollten. Das haben wir getan. So viel zu dem, was Sie einleitend gesagt haben.[PAGE 2136]

Nun zu Ihrem Antrag im Konkreten: Er unterscheidet sich eigentlich von der Fassung der Kommission und damit von der ursprünglichen bundesrätlichen Fassung nur dadurch, dass nicht mehr vorgeschrieben wird, wann die HGV-Projekte fertig gestellt sein müssen. Sie schaffen bezüglich des Beginns der Bauarbeiten keine Differenz: Bei Ihnen wie bei der Kommission heisst es, bis spätestens 2010 müsse begonnen werden. Insofern ist das in Ordnung. Was bei Ihnen fehlt, ist die obere zeitliche Limite. In der Fassung der Kommission und derjenigen des Bundesrates wird gesagt, dass maximal 15 Jahre zur Verfügung stehen - also bis höchstens 2020 -, um diese HGV-Anschlüsse zu realisieren. Bei Ihnen fehlt diese Limite.

Ich sage das einfach, damit die Kolleginnen und Kollegen den Unterschied sehen. Ich bin hier Kommissionssprecher, und ich vertrete und verteidige die Haltung der Kommission. Für diese obere zeitliche Limite spricht eben ein ganz entscheidendes Argument - es wurde von Herrn Walker auch schon erwähnt -: Es geht um Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit. Man will, insbesondere eben von den beteiligten Landesteilen her, Sicherheit, dass das, was jetzt beschlossen worden ist, auch realisiert wird. Man will die Politik, dass man auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet wird, nicht mehr, und darum wurde von der Kommission, in Übereinstimmung mit der bundesrätlichen Fassung, diese obere zeitliche Limite auf das Jahr 2015 angesetzt, mit der Möglichkeit, bis zum Jahr 2020 zu verlängern. Das scheint uns nach wie vor eine richtige, praktikable, dem Bundesrat genügend Spielraum einräumende Variante zu sein.

Darum bitte ich Sie, auch in diesem Punkt der Kommission zu folgen.