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Schmid Samuel · Bundesrat · 2004-12-16

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2004-12-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates und Ihrer Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Nichteintretensantrag der Minderheit abzulehnen. Die Kommissionssprecher haben das Projekt vorgestellt. Angesichts Ihrer reich befrachteten Traktandenliste verzichte ich darauf, das zu wiederholen. Ich gehe auf einige umstrittene Punkte ein und mache vielleicht zusätzliche Hinweise.

Die künftige Eufor weist einen Mangel an Lufttransportkapazitäten auf. Die Schweiz wurde deshalb angefragt, ob sie hier helfen könne. Denn aufgrund der Leistungen, die von der Schweizer Luftwaffe mit dem Super-Puma-Einsatz im Rahmen der Swisscoy zugunsten der Kosovo Force (Kfor) erbracht worden sind, wurden die übrigen Länder auch darauf aufmerksam, dass hier mit kleinen Einheiten qualitativ hohe Leistungen erbracht werden.

Nun, mit der beschränkten Zahl von verfügbaren Super-Puma-Piloten und -Mechanikern ist es im Moment nicht möglich, neben dem Kfor-Einsatz ein weiteres Lufttransportelement im Friedensförderungsdienst einzusetzen. Darum ist es in der vorliegenden Botschaft auch nicht enthalten. Abklärungen werden ergeben, wie und ob dieser Engpass allenfalls behoben werden kann, und es würde diesfalls ein entsprechender Zusatzantrag gestellt.

Der mit dieser Botschaft vorgesehene Einsatz von maximal 22 Armeeangehörigen erfolgt zum Selbstschutz bewaffnet und wird länger als drei Wochen dauern. Daher muss er nach Artikel 66b des Militärgesetzes von der Bundesversammlung bewilligt werden. Am 5. Oktober dieses Jahres hat der Ständerat den Einsatz bereits einstimmig gutgeheissen.

Wir setzen mit diesem Beitrag ein Zeichen der Solidarität im europäischen Sicherheitsraum, und dies stärkt auch die Akzeptanz unseres Landes in vielen anderen Bereichen der Zusammenarbeit. Analog zu Swisscoy und ISAF sind die Schweizer Armeeangehörigen auch der Eufor nicht unterstellt, sondern zur Zusammenarbeit zugewiesen. Interne Strukturen, Personal- und Disziplinarstrafwesen usw. bleiben unter Schweizer Kontrolle. Die Schweiz bestimmt die Grösse des Kontingentes und die Dauer des Einsatzes selbst. Analog zu den Gelbmützen liegt ein Rückzug in unserer Kompetenz.

Zur Frage der vorzeitigen Entsendung: Artikel 66b des Militärgesetzes sieht ausdrücklich vor, dass der Bundesrat in dringenden Fällen die Genehmigung der Bundesversammlung nachträglich einholen kann. Nachdem der Ständerat als Erstrat den Einsatz am 5. Oktober 2004 einstimmig befürwortet hatte, wurde das Schweizer Team Anfang November vorzeitig entsandt. Völkerrechtlich - da widerspreche ich der Behauptung, das sei illegal gewesen - stützt sich die Entsendung auf die Uno-Übergangsresolution 1551 vom 9. Juli 2004.

Herr Günter, ich gebe Ihnen zu, dass ich das auch lieber anders gehabt hätte, und ich sichere Ihnen zu, dass daraus kein Präjudiz abgeleitet werden kann. Allerdings gibt es praktische Gründe dafür, dass das meines Erachtens trotzdem hat geschehen dürfen. Zum einen erlaubt es die Rechtslage, selbst wenn es eine Ausnahme bleiben muss. Zum anderen ging es nicht um den Einsatz, sondern um eine eigentliche Vorbereitungszeit; der Einsatz hat operationell erst am 2. Dezember dieses Jahres begonnen. Aktuell sind zehn Schweizer Armeeangehörige für die Eufor im Einsatz; acht Personen zugunsten der Verbindungsstellen und zwei als Stabsoffiziere. Entsandt wurden am 2. November 2004 elf Angehörige der Armee. Da der Teamleader, der aufgrund seiner Herkunft über gute lokale Kenntnisse verfügt, nur drei Monate für den Einsatz zur Verfügung steht, wurde gleichzeitig eine Ersatzperson entsandt, um die Funktionsübergabe sicherzustellen. Mittlerweile ist dieser Mann wieder in die Schweiz zurückgekehrt. Ein Maximalbestand von 20 Personen wurde nie überschritten.

Lassen Sie mich am Schluss noch etwas zu Herrn Lang sagen: Wenn Sie hier sagen, Bosnien brauche keine Schweizer Armee, sondern die Schweizer Armee brauche Bosnien, dann muss ich Ihnen sagen, dass das mindestens den Erfahrungen der Leute in Bosnien widerspricht. Ich hatte in den letzten Tagen Kontakte mit der Botschaft, und ich muss mich bei Ihrer Argumentationskette so ausdrücken, wie ich mich seinerzeit als Anwalt ausdrücken musste. Wenn eine Klage zu beantworten war, wurde jeweils der stereotype Satz aufgenommen: Alles, was nicht ausdrücklich bestätigt wird, gilt als bestritten. Ich muss das leider auch bei dieser Argumentation sagen. Ich widerspreche Ihnen, wenn Sie sagen, das sei ein Legitimationsprojekt der Armee. Die Armee ist dort im Auftrag und im Interesse unseres Landes. Im Übrigen: Wenn Sie hier verlauten lassen, durch diesen Einsatz werde offenbar, dass Völkerrechtsverletzungen ein Kavaliersdelikt seien, weil wir diesen Einsatz mit Grossbritannien leisten würden - so habe ich Sie mindestens verstanden -, dann verwahre ich mich dagegen und weise das zurück.

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