Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-06-19
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-06-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat verfügt seit Jahren über eine Personalkreditreserve, die so genannte "Bundesratsreserve". Wir haben sie geschaffen, damit wir für ganz besonders dringliche Bedürfnisse eine kleine Reserve haben, um dort Personal sprechen zu können, wo es nicht anders geht.
Der Bundesrat hat sich kürzlich, an seiner Sitzung vom 24. Mai 2000, mit der Problematik der kurz- und längerfristigen Ressourcenpolitik im Personalbereich befasst. Dabei hat er beschlossen, mit der vorhandenen Reserve auszukommen und beim Parlament für das Jahr 2000 keine zusätzlichen Personalmittel zu beantragen. Der Bundesrat hat im Moment eine Reserve von konkret etwa 3 Millionen Franken; das ist sehr wenig. Er hat sie schwergewichtig den Bereichen innere Sicherheit, Gesundheit, Sozialversicherung und Bildung zugeteilt, konkret: dem EJPD 1,6 Millionen [PAGE 712] Franken, dem EDI 1,3 Millionen und dem UVEK rund 270 000 Franken.
Die Departemente können im Rahmen dieses globalen Beschlusses ihre Schwergewichte natürlich selber setzen. Unsere Umfrage bei den Departementen hat vorgängig einen eigentlichen Zusatzbedarf von 21 Millionen Franken ergeben, den wir nicht decken können. Die Eingaben der Departemente waren also viel höher als das, was wir in der Reserve haben. Die Departemente selber müssen nun die Mittel zuteilen und einsetzen. Im Bundesamt für Gesundheit geht es hauptsächlich um den Vollzug der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen und den Vollzug der Verordnung über nicht ionisierende Strahlen. Beim Bundesamt für Sozialversicherung sollen die Vollzugsengpässe in den Bereichen Invaliden- und Krankenversicherung entschärft werden.