Gross Andreas · Nationalrat · 2000-06-19
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-19
Wortprotokoll
Die Motion verlangt eine gesetzliche Grundlage, damit man das tun kann, von dem der Bundesrat heute sagt, er könne es nicht tun, weil die gesetzliche Grundlage fehle.
Die Antwort des Bundesrates ist in jeder Beziehung unglaublich hart. Herr Bundespräsident Ogi, ich möchte Sie eigentlich gerne einladen, eine Brücke zu bauen. Gerade Sie, der Sie nicht der Justizminister sind, könnten aus der Tatsache, dass Sie und nicht der Justizminister es sind, der das beurteilt, sozusagen aus dieser Not eine Tugend machen.
Sie haben einerseits Recht, wenn Sie in Ihrer Antwort sagen, dass die Verurteilung juristisch völlig legal und korrekt war; sogar demokratisch, von der Mehrheit der Bevölkerung so gewollt. Sie haben auch Recht, wenn Sie sagen, dass sich in der Art, wie die Schweiz damals die Kriegsdienstverweigerer verurteilt hat, auch die Zeit bzw. das Denken der Mehrheit in dieser Zeit widerspiegelte.
Aber trotzdem: Auch wenn etwas demokratisch war, sozusagen von der Mehrheit so gewollt, kann man im Nachhinein zugeben, dass es auch anders hätte sein können, dass es vielleicht anders hätte sein sollen. Man könnte sogar davon ausgehen, dass sich der Bundesrat dessen bewusst war, sich aber nicht bei der Mehrheit durchsetzen konnte, weil die Bevölkerung aufgrund einer ganz bestimmten geschichtlichen Konstellation nicht so aufgeschlossen war, wie es der Bundesrat selber vielleicht wollte.
In diesem Sinne gäbe es einen sanfteren Weg, den Sie auch ohne gesetzliche Grundlage, weil es ein politischer Akt wäre, gehen könnten. Sie könnten nämlich von sich aus alle Einträge in den Strafregistern streichen lassen. Damit würden Sie sozusagen symbolisch einen Akt tun, der keine Entschuldigung wäre, der keine Zurückführung oder keine Reversibilität eines Urteils bedeuten würde, sondern ein Zeichen dahingehend, dass heute und in Zukunft vom damaligen Akt keine Nachteile mehr ausgehen sollen für die Männer, die etwas getan haben, das unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten absolut statthaft war, wofür in der Schweiz aber noch nicht die entsprechende gesetzliche Grundlage vorhanden war.
Für diesen politischen Akt, für diese politische Brücke, ist es nie zu spät, weil in diesem Akt sozusagen die Erkenntnis zum Ausdruck kommt, dass Sie die Menschen verstehen, damals aber nicht anders konnten, heute aber gerne anders würden und vor allem wollen, dass aus diesem damaligen Akt diesen Landsleuten in Zukunft keine Nachteile irgendwelcher Art entstehen sollen.
Herr Bundespräsident Ogi, ich würde Sie bitten, das zu bedenken und in dieser Frage offen zu sein. Sie müssen es jetzt noch nicht definitiv sagen, aber Sie könnten erwähnen, dass Sie darüber nachdenken werden und gegenüber einer solchen Lösung offen sind.