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Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-02

Wortprotokoll

Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens verschafft unserem Land den wirtschaftlich bedeutenden Zugang zum erweiterten europäischen Binnenmarkt. Allein schon um die sich bietenden ökonomischen Chancen zu nutzen, sollten wir dem Freizügigkeitsabkommen zustimmen. Dazu kommt die Verknüpfung mit den Bilateralen I; ich will nicht alles wiederholen, was bereits gesagt worden ist, aber diese Verknüpfung wiegt für mich schwer. Im Falle einer Ablehnung droht die Guillotineklausel, wie wir wissen. Deshalb müssen wir uns fragen, ob man allen Ernstes die Errungenschaften der Bilateralen I leichtfertig preisgeben will. Auch darum sind wir also gut beraten, wenn wir der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zustimmen.

Mühe bereitet mir dagegen die Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Ich stelle die Notwendigkeit von flankierenden Massnahmen nicht grundsätzlich infrage. Allerdings habe ich den Eindruck, man wolle die Tür, die man mit der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens geöffnet hat, mit den flankierenden Massnahmen gleich wieder möglichst gut schliessen. Doch das ist nicht das Hauptproblem, solange die EU unsere Abwehrtaktik akzeptiert. Das Hauptproblem ist für mich vielmehr die Kontrolldichte in unserem Land, die mit der Revision deutlich erhöht wird. Konkret rede ich etwa von der vorgesehenen Einstellung von sogenannten Inspektoren durch die Kantone mit finanzieller Unterstützung des Bundes.

Von 150 zusätzlichen Inspektoren war anfänglich die Rede; nun wird das mit Verweis auf eine "genügende Anzahl Inspektoren" abtempiert. Damit verbunden sind nebst den reinen Kosten von rund 20 Millionen Franken zusätzliche administrative Mehraufwendungen, die sich naturgemäss noch nicht genau beziffern lassen. Ohne die Wirkung dieser Inspektoren von vornherein infrage zu stellen, kann, ja muss aber gesagt werden: Mit diesen Massnahmen verteuern wir den Standort Schweiz einseitig weiter.

Wir reden zwar dauernd vom Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Doch immer, wenn wir konkret handeln könnten, beschliessen wir Massnahmen, die just das Gegenteil bewirken. Konkret verdichten wir gegenüber den bisherigen flankierenden Massnahmen das Schutzgeflecht mit weiteren, teuren Instrumenten wie den vorgesehenen Inspektoren. Übrigens: Im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, das wir in der dritten Sessionswoche beraten werden, ist ebenfalls die Schaffung von Inspektoren bzw. neuen Kontrollgremien vorgesehen. So muss ich mich fragen, ob auf unseren Baustellen und an den Arbeitsplätzen in der Industrie und im Gewerbe primär produktiv gearbeitet oder künftig vorwiegend kontrolliert und administriert werden soll. Unsere teuren Schutzbemühungen werden im Ergebnis dazu führen, dass zu teure Arbeitsplätze noch rascher als bisher an billigere Standorte verlagert werden. Es tritt also genau das Gegenteil von dem ein, was wir eigentlich beabsichtigen. Diese Befürchtung kann ich nicht beiseite schieben.

Aufgrund dieser Erwägungen tun wir gut daran, den vorliegenden Entwurf jetzt wenigstens noch zu verbessern oder dann aber abzulehnen. Ich werde in der Detailberatung jenen Anträgen zustimmen, mit denen die Hürden beispielsweise für die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen auf ein akzeptables Mass erhöht und weitere substanzielle Verbesserungen erzielt werden können. Gelingt dies nicht, kann ich der Revision der flankierenden Massnahmen aus den erwähnten grundsätzlichen Überlegungen keinesfalls zustimmen.