Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2004-12-02
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Auch wenn ich in Bezug auf Schengen/Dublin meine grosse Mühe hatte, so bin ich doch für die Bilateralen II insgesamt durchaus eingetreten, und ich bin auch für die Bilateralen I eingetreten. Das führt mich auch dazu, bei dieser Frage der Osterweiterung auf die Vorlage einzutreten und dafür zu sein, weil - in einem Umkehrschluss - die Ablehnung dieser Osterweiterung eine erhebliche Gefahr für das Weiterbestehen der ganzen bilateralen Verträge bedeuten würde. Das ist auch verständlich, denn die EU versteht sich als eine Gesamtheit und wird schlecht begründen können, weshalb sie mit der Schweiz einen Vertrag hinsichtlich der Personenfreizügigkeit abschliesst, der für die alten fünfzehn Staaten ein besseres Regime erlaubt als für die neuen zehn Staaten; das wird vermutlich nicht aufgehen. Die Konsequenz liegt von mir aus gesehen auf der Hand: Wir müssen dieses Freizügigkeitsabkommen von 1999 auf die zehn nun mittlerweile hinzugetretenen osteuropäischen Länder ausdehnen.
Die Anordnung der Debatte ist so, dass auch die flankierenden Massnahmen nun im Rahmen der Eintretensdebatte behandelt werden. Ich bin der Auffassung, dass wir auch hier eintreten und beschliessen sollten, obwohl ich Ihnen nicht verhehlen will, dass auch hier bestimmte Vorbehalte bestehen. Ordnungspolitisch sind flankierende Massnahmen per se nicht ganz akzeptabel, Herr Germann hat Ihnen das dargestellt. Auf der anderen Seite muss ich Ihnen ebenfalls sagen, dass diese flankierenden Massnahmen sozialpolitisch durchaus verständlich sind, und zwar deswegen, weil im Bereich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, des Wohlstandes, der Kaufkraft usw. natürlich ein riesengrosses Gefälle zwischen diesen neuen osteuropäischen Staaten einerseits und der Schweiz andererseits besteht.
Dieses riesige Gefälle würde zweifellos einen sozialen Schock in der Schweiz auslösen, wenn man es nicht abtempieren würde und wenn entsprechende Arbeitnehmer zu osteuropäischen Konditionen in der Schweiz arbeiten könnten. Davon kann im Moment natürlich keine Rede sein, denn in einer ersten Phase werden ja die arbeitsmarktlichen Massnahmen in ihrer vollen Schärfe, wie wir sie auch schon vom Vertrag zu den Bilateralen I kennen, greifen. Das heisst mit anderen Worten: In einer ersten Phase wird es den Inländervorrang gegenüber allen zehn osteuropäischen Staaten geben, es wird eine Kontingentierung von Zuwanderern geben - Frau Heberlein hat es erwähnt -, und die Lohn- und Arbeitsaufsicht der Kantone wird weiterhin in ihrer ganzen Schärfe und Härte aufrechterhalten bleiben.
In einer zweiten Phase, wenn diese arbeitsmarktlichen Massnahmen entfallen, werden diese flankierenden [PAGE 734] Massnahmen dann greifen können. Es ist für mich völlig klar, dass es bei der Öffnung unseres Arbeitsmarktes zur Absicherung diese abgestufte Flankierung braucht, damit es keinen sozialen Absturz gibt. Das ist auch der Grund, weswegen ich diesem zweiten Paket von flankierenden Massnahmen zustimme.
Nun macht man mir das aber nicht ganz so einfach. Namentlich das, was Frau Brunner jetzt gesagt hat, aber auch was man in der Kommission gesagt hat, macht es mir nicht einfach. Denn es wird nun gesagt, es bestehe kein intentionales, auch kein inneres Junktim zwischen der Osterweiterung einerseits und diesen flankierenden Massnahmen andererseits. Ist dem so, dann haben die Gewerkschaften - so muss ich immerhin sagen - dieses Junktim selbst hergestellt, indem sie jetzt hingehen und sagen: Wenn ihr diesen flankierenden Massnahmen nicht zustimmt, dann lehnen wir die Osterweiterung ab. So wurde dieses Junktim hergestellt, übrigens auf eine Art und Weise, die mir etwas sauer aufstösst, denn die Gewerkschaften sind üblicherweise jene Kräfte in diesem Land, welche die Internationalität einigermassen hochhalten. Es zeigt aber auch: Wenn es um den eigenen Geldsäckel geht, ist die Internationalität an einem kleinen Ort. Ich habe dafür eigentlich auch noch Verständnis, aber ich würde nicht so grosse internationale Veranstaltungen machen.
In der Tat ist aus meiner Sicht die sofortige Inkraftsetzung dieser flankierenden Massnahmen an sich nicht notwendig, und zwar wie gesagt deswegen nicht, weil gegenüber den osteuropäischen Staaten die arbeitsmarktlichen Massnahmen weiterhin greifen, mindestens bis zum 1. Juni 2007, allenfalls bis zum 1. Juni 2009, allenfalls sogar bis zum 1. Juni 2011. So lange brauchen wir die flankierenden Massnahmen eigentlich gar nicht, denn diese arbeitsmarktlichen Massnahmen sind ja schärfer als all das, was wir mit den flankierenden Massnahmen nun beschliessen. Wir haben Kontingente, wir haben den Inländervorrang usw.
Der Dreh, der jetzt gemacht wird, ist folgender: Man brauche diese flankierenden Massnahmen nun für die 15 alten Mitgliedstaaten. Wieso? Es werden nun Missstände geltend gemacht - Missstände, mit Verlaub, auf die man gefasst sein musste. Wenn die Grenzen aufgehen, dann spielt sich in Gottes Namen bei gewinnorientierten Unternehmungen und Personen, auch bei Privatpersonen, die ihre Kosten minimieren wollen, irgendwann einmal ein neues Gleichgewicht ein. Es ist völlig klar, dass dieses Einspielen von neuen Gleichgewichten seine Zeit braucht.
Ich will Ihnen sagen, das ist nicht einmal eine Frage, die anrüchig ist, denn prüfen Sie sich selbst: Wenn Sie grenznah wohnen, wie viele Male gehen Sie über die Grenze ins Ausland und kaufen billig ein? Wenn Sie in der Grenzregion wohnen und die Möglichkeit haben, einen Vorarlberger für eine bestimmte Aufgabe heranzuziehen, der halt zu einem Preis von 60 Prozent Arbeit von gleich guter Qualität leistet wie ein Inländer, dann sind Sie eben leicht versucht, das zu tun. Das ist nicht einmal verwerflich. Es ist für unsere Volkswirtschaft im Moment nicht gerade angenehm, aber das sind Entwicklungen, mit denen man halt rechnen musste, als man die Bilateralen I angenommen hat.
Nun hat man auch dort flankierende Massnahmen beschlossen, und jetzt kommt man nach fünf Monaten und sagt, die flankierenden Massnahmen I genügten nicht; wir müssten sie jetzt sofort und subito verschärfen. Ich bitte Sie: Das ist einfach unverständlich! In allen anderen Dingen sagen wir rasch: Lassen wir der Entwicklung doch etwas Zeit, schauen wir die Geschichte an, seien wir etwas vorsichtig; lassen wir die Sache sich setzen, machen wir eine Evaluation. Davon ist heute gar nichts zu hören. Wir gehen hin, und auf einige aufgebauschte Veranstaltungen hin finden wir uns bereit, subito eine Verstärkung dieser flankierenden Massnahmen vorzusehen. Ich glaube, das sollten wir nicht tun. Das ist der Grund, weshalb ich bei den Schlussbestimmungen den Minderheitsantrag stelle, dass man die flankierenden Massnahmen II auch mit dem koppelt, wo sie hingehören, nämlich bei der Osterweiterung, und dass wir das am gleichen Tag miteinander behandeln. Dass der Bundesrat am gleichen Tag die beiden Botschaften beschlossen hat und dass die Gewerkschaften immer gesagt haben, die flankierenden Massnahmen II seien eine Verbesserung der flankierenden Massnahmen I mit Blick auf die Osterweiterung, ist für mich derart schlagend, dass es für mich kein Argument gibt, das uns dazu führen könnte, den Minderheitsantrag bei Absatz 2 der Schlussbestimmungen nicht anzunehmen.
Denn letzten Endes geht es hier darum, die Osterweiterung abzusichern. Mit den alten Personenfreizügigkeitsfragen müssen wir mit den heutigen flankierenden Massnahmen selbst über die Runden kommen, und wenn wir nach weiteren sechs Monaten sehen, dass es tatsächlich nicht geht, ist es immer noch früh genug, hier einen Zacken zuzulegen. Ich muss Ihnen sagen: Ich fühle mich in einer Situation, die man als Erpressung bezeichnen könnte. Man wird erpresst mit der Bemerkung, die Sozialpartner hätten sich auf dieses Paket geeinigt und das hätten wir genauso zu "fressen". Wenn dem so wäre, dann wären wir ein Notariatsbüro und kein Parlament mehr. Das möchte ich eigentlich nicht sein; wir sollten noch selbst zu einem vernünftigen Gedanken kommen und diesen dann in die Tat umsetzen.
Mit dieser Prämisse kann ich mich für Eintreten aussprechen und bitte Sie dann, bei den Schlussbestimmungen dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.