Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-12-02
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-02
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, dieses Assoziierungsabkommen im Sinne von Artikel 140 Absatz 1 Litera b der Bundesverfassung dem obligatorischen Referendum zu unterstellen und Volk und Ständen zu unterbreiten. Sie haben es gehört: Ich habe den Antrag schon in der Kommission eingebracht, bin aber aus technischen Gründen leider nicht mehr dazu gekommen, ihn auf die Fahne setzen zu lassen, und bitte Sie deshalb um Nachsicht und Verständnis für den Einzelantrag. Mein Anliegen beruht primär auf rechtlichen, zusätzlich aber auch auf politischen Gründen.
Wenn vorgestern hier vonseiten des Bundesrates - und soeben auch vom Kommissionssprecher - ausgeführt worden ist, verfassungsrechtlich sei eine solche Unterstellung unter das obligatorische Referendum gar nicht möglich, so widerspricht das immerhin dem, was in der Aussenpolitischen Kommission dazu vonseiten des Bundesrates und der Verwaltung ausgeführt worden ist. Ich zitiere aus dem Protokoll der Kommissionssitzung vom 28./29. Oktober 2004 die Aussage von Herrn Bundesrat Blocher: "Ein Staatsvertrag kann dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, wenn ihm aufgrund seiner Bedeutung Verfassungsrang zukommt. Das ist eine Frage der Wertung. Der Bundesrat hat hier Nein gesagt, entscheiden wird das Parlament." Botschafter Paul Seger, Leiter der Direktion für Völkerrecht im EDA, sagte ergänzend: "Das Parlament wird die Frage des Referendums entscheiden, Herr Bundesrat Blocher hat es gesagt. Allerdings sprechen einige Gründe gegen ein obligatorisches Referendum." Herr Seger listete dann einige Gründe dagegen auf. E contrario zu seiner Aussage - und er muss es ja wissen - gibt es also auch Gründe, die für ein obligatorisches Referendum sprechen, und drei solche möchte ich Ihnen nun darlegen:
Erstens ist es, wie Bundesrat Blocher erwähnt hat, eine Frage der Wertung: Noch 1999 hat der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zu den Bilateralen I ausgeführt, über das Schengener Abkommen könne deshalb nicht verhandelt werden, weil es die Souveränität der Schweiz zu sehr tangiere. Heute haben wir es mit demselben Vertrag zu tun, und da soll er nicht einmal mehr eines obligatorischen Referendums würdig sein. Das ist in so kurzer Zeit schon ein saftiger Quantensprung in Richtung Verniedlichung der Materie.
Das zweite Argument für das obligatorische Referendum fusst auf dem Text der zitierten Verfassungsbestimmung, jener nämlich, die vom Beitritt zu einer Gemeinschaft für kollektive Sicherheit spricht. Der Bundesrat und auch die Kantone erklären Schengen/Dublin für die Schweiz vor allem deshalb als wichtig, weil damit - wenn wir die Reisefreiheit voll verwirklichen - die Sicherheit des Landes erhöht werde; das hat eben auch die Diskussion um den Zusatzantrag Pfisterer Thomas zu Artikel 1 Absatz 1ter bestätigt.
Unter diesem Gesichtspunkt erweisen sich die Bestimmungen dieses Assoziierungsabkommens in der Tat auch als Normen der kollektiven Sicherheit. Der Schengener Assoziation ist demnach eine Art - zumindest eine Art sui generis - Organisation für die kollektive Sicherheit nicht abzusprechen. Kollektive Sicherheit kann heute nicht mehr bloss auf militärische Aspekte beschränkt werden. Auch der internationale Terrorismus oder die organisierte Kriminalität bedrohen je länger, je mehr die kollektive Sicherheit. Asymmetrische Gegner und asymmetrische Gefahren bedrohen zur Hauptsache auch die Staaten, die sich im Schengener Verbund zusammengeschlossen haben. Wer diese Erkenntnis und diesen Zusammenhang bejaht, müsste folgerichtig meinem Antrag zustimmen.
Als dritten Grund möchte ich schliesslich in Erinnerung rufen, dass Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU betreffend diesen Vertrag in letzter Instanz dem EU-Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden, dass hier also fremde Richter letztinstanzlich zum Zug kommen. Auch das spricht meines Erachtens dafür, dass das Abkommen zumindest aus politischer Sicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollte.
Es ist mir natürlich klar, dass das obligatorische Referendum hier nicht das einfache Volksmehr, sondern das doppelte Mehr von Volk und Ständen verlangt. Die Hürde würde also deutlich höher gelegt, und das versuchen die Befürworter des Abkommens natürlich mit allen Mitteln zu verhindern. Nun, ich werde mich wohl mit dem fakultativen Referendum trösten müssen, das mit Sicherheit und auch vollkommen zu Recht zustande kommen wird. Dem Souverän gegenüber wäre es allerdings zuvorkommender gewesen, wenn das Parlament den Willen gehabt hätte, dieses Vertragswerk, das doch erhebliche Auswirkungen für unser Land und unser Volk haben wird, von sich aus obligatorisch dem Referendum zu unterstellen. Das wäre sicher ein Zeichen der Stärke gewesen.
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