Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-02
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Der Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Das Parlament kann seit der letzten Revision der Volksrechte Verträge nicht mehr selber dem fakultativen Referendum unterstellen. Es gelten hier klare rechtliche Kriterien.
Ihrer Kommission lag ein Antrag vor, den Bundesbeschluss dem obligatorischen Referendum gemäss Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung zu unterstellen. Der Antragsteller in der Kommission hat, wie Sie sehen, diesen Antrag auch im Plenum noch einmal gestellt. Unsere Kommission hat dagegen entschieden, ich habe bereits beim Eintreten darauf hingewiesen.
Nach der Meinung der Kommission liegt kein Beitritt zu Organisationen der kollektiven Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften vor. Insbesondere bedingt ein Beitritt zu einer supranationalen Gemeinschaft, dass vier Kriterien kumulativ erfüllt sind:
1. Die Organe der Gemeinschaft sind unabhängig, sie handeln nicht nach Instruktionen von Regierungen.
2. Die Gemeinschaft fasst Mehrheitsbeschlüsse.
3. Die Beschlüsse der Gemeinschaft treten unmittelbar in Kraft.
4. Die Gemeinschaft hat umfassende materielle Kompetenzen.
Schengen/Dublin genügt nach der Meinung der Kommission diesen Kriterien nicht. Insbesondere stellt Schengen/Dublin keinen Beitritt dar, und das ist das Entscheidende. Es geht nicht um einen Beitritt, es geht nur um ein Assoziierungsabkommen. Entsprechend dieser Rechtslage unterstützt die Kommission den Entwurf des Bundesrates.
Gestern hat unser Kollege Hans Hofmann in seinem Votum auch darauf hingewiesen, dass in den umliegenden EU-Staaten zu solchen Fragen durchaus auch Volksabstimmungen angesetzt würden. Wir müssen hier aber klar sehen: Gerade diese EU-Staaten um uns herum haben hier keine Rechtspositionen, keinen Anspruch auf Referenden, sondern da handelt es sich um Plebiszite. Gerade das haben wir nicht in der Schweiz, sondern wir haben eine klare Regelung, wann Referenden spielen und wann nicht und unter welchen Voraussetzungen. Darin unterscheiden wir uns gerade von den EU-Staaten. Wir wollen keine Plebiszite, wir wollen Referenden nach unserer Rechtslage.
Auch aus diesem Grunde meine ich, dass der Entwurf des Bundesrates zu unterstützen ist.