Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-12-02
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Zu Absatz 1ter: Ziel des Antrages ist es, zu erreichen, dass sich der Bund nicht aus der Grenzkontrolle zurückzieht. Schengen will die Bewegungsfreiheit der Menschen über die Landesgrenzen erleichtern, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Dazu sind zahlreiche Massnahmen der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit vorgesehen. Ein Teil, aber nur ein Teil dieser Massnahmen betrifft die Grenzkontrolle.
Der Antrag enthält zwei Anliegen. Er betont erstens die gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen, aber auch aller Polizeien. Zweitens verlangt er einen Minimalbestand des Grenzwachtkorps (GWK). Der Text ist wiederum auf einen entsprechenden Antrag der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates abgestimmt. Dieser Text wird vollumfänglich übernommen, aber die Begründung läuft etwas anders als in der nationalrätlichen Kommission, jedenfalls soweit ich das dem Protokoll und den Rückfragen entnehmen konnte. Ich erlaube mir, Ihnen diese zwei Teile kurz zu begründen:
1. Die Inpflichtnahme von Bund und Kantonen: Die Verfassung legt die - gleiche! - Verantwortung von Bund und Kantonen für die Sicherheit fest. Die beiden ersten Sätze konkretisieren diese Verantwortung. Die Gesetzgebung hat das bisher nicht getan, darum besteht Regelungsbedarf. Diese beiden ersten Sätze verweisen nicht nur auf die allgemeine Polizeihoheit der Kantone, sondern auch auf die selbstständige Aufgabe des Bundes bezüglich Zollkontrolle und -polizei im Grenzraum. Ja, der Bund ist im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft für die Zollkontrolle verantwortlich, nicht nur an der Grenzlinie und im Grenzraum. Das Parlament hat diese Aufgabe des Bundes soeben im neuen Zollgesetz wieder bestätigt, und insoweit besteht dort keine Differenz zwischen den Räten.
Der dritte Satz des Antrages stellt vor allem klar, dass sich der Bund nicht unter Berufung auf Schengen aus der Polizeiaufgabe zurückziehen darf. Das ist nicht ohne Bedeutung im Hinblick auf die auch vom Parlament gewünschten, geforderten Spar- und Rationalisierungsmassnahmen. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen: Bund und Kantone, Kantone und Bund sind gemeinsam verantwortlich für die Sicherheit. Es ist nicht nur die Sache der Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bund, sondern beide sind auf gleichem Niveau für diese Aufgabe verantwortlich.
Selbstverständlich haben die Kantone bei der Umsetzung in ihrem Gebiet den "Lead" zu übernehmen, wie das im Polizeijargon heisst. Sie koordinieren die Einsätze, halten sich dabei aber an den Bund und sein Sicherheitskonzept; Herr Bundesrat Blocher hat uns das gestern geschildert. Ich verweise darauf und brauche es nicht zu wiederholen.
Nun lautet die Frage, wie die Grenzwache diesen Teil, den die Kantone erwarten, in Zukunft erfüllen kann. Das ist ein altes Klagelied; deswegen war ich damals als aargauisches Regierungsmitglied mehrmals in Bern und habe es vorgetragen. Andere Kollegen können dasselbe von sich auch behaupten. Das ist diese gemeinsame Sicherheitsverantwortung.
2. Zum Minimalbestand des GWK hat die Kommission des Nationalrates einen Antrag gestellt. Dieser Minimalbestand liegt im Interesse nicht nur der Grenzkantone, sondern auch der Binnenkantone. Bundesrat Blocher hat das zu Recht betont: Die Schengen-Kontrollen finden auch ausserhalb der Grenzkantone statt; sonst funktioniert die Übung nicht, das ist klar. Darum sind auch die Binnenkantone daran interessiert, dass der Bund diese Stärke des Grenzwachtkorps aufrechterhält.
Nun ist es auf den ersten Blick problematisch, in einem derartigen Bundesbeschluss eine minimale Zahl festzulegen. Aber lohnt es sich, deswegen eine Differenz zu schaffen? Jedenfalls meine ich, es lohne sich für unseren Rat nicht, hier anders zu entscheiden als die APK-NR. Das Anliegen besteht in der Sache darin, die Stärke des GWK zu erhalten. Wie will man das umschreiben? Wenn man berücksichtigt, dass das GWK in einer Reorganisation begriffen ist und sich seit dem 31. Dezember 2003 verändert, ist es sinnvoll, den Zustand festzuhalten, den wir vor Beginn dieser Reorganisation im Auge hatten. Am 31. Dezember 2003 war diese Reorganisation noch nicht im Gange.
Was beinhaltet die laufende Reform? Offenbar hat das Grenzwachtkorps - wie man uns gesagt hat und wie es den Kommissionsprotokollen zu entnehmen ist - den Auftrag, die Bestände zunächst um 5 Prozent zu reduzieren, offenbar aber in seinem Bereich sogar um 10 Prozent. Ich ziehe das nicht in Zweifel; das mag zutreffen. Aber warum gerade diese 10 Prozent beim GWK, und dies gerade im Hinblick auf Schengen? Das bedeutet praktisch eine Reduktion von 2000 auf 1800 Personen.
Ursprünglich - gemäss dem Usis-Bericht, ich habe die Unterlagen hier - hat man noch von einer Aufstockung auf etwa 2300 Personen gesprochen. Die Differenz, von der wir hier sprechen, beträgt also etwa 500 Personen. Daher meine ich, es gehe um eine qualitative Differenz. Sie ist sachlich und politisch wichtig.
Wie kann man diese Bestandesgrenze einhalten, ohne dem Bundesrat unvernünftige Auflagen zu machen? Ich meine, es gäbe eine derartige Möglichkeit, die man bis heute im Parlament zu wenig bewusst diskutiert hat, nämlich eine Optimierung mit der sogenannten Militärischen Sicherheit. Das sind im Wesentlichen die guten alten Festungswächter, die wir alle, die wir im Grenzraum oder in der Innerschweiz [PAGE 725] Dienst getan haben, noch kennen. Der Bund hält neben dem GWK andere Polizeiorgane, eben vor allem diese Militärische Sicherheit. Herr Bürgi hat gestern auf diesen Zusammenhang hingewiesen. Das ist die Regelung, die wir in Artikel 100 des Militärgesetzes getroffen haben.
Dieser Dienst, die Militärische Sicherheit, unterstützt heute schon das Grenzwachtkorps; untechnisch könnte man von einer Abkommandierung sprechen. Das ist keine optimale Lösung, diese Abkommandierung von ehemaligen Festungswächtern zum GWK. Das ist tendenziell teurer und wenig effizient; man bedenke schon nur den Zeitverlust, wenn man zwischen Grenzraum und Standort im Landesinnern hin und her reist. Zudem ist es fraglich und müsste noch einmal genau geprüft werden, ob man nach dem Schengen-Vertrag und nach der Schengen-Philosophie überhaupt Militärorgane für den zivilen Polizeidienst einsetzen darf. Das ist auch für die Kantone nicht zweckmässig, denn die Kantone haben ein Interesse daran, dass die gleichen Organe bei der Bewachung wie bei allfälligen polizeilichen Massnahmen im Sinne der Strafverfolgung handeln können.
Meines Erachtens kann also der Bundesrat Synergien nutzen. Zu denken ist in erster Linie an einen Stellentransfer vom VBS ins Finanzdepartement. Wahrscheinlich ginge es um etwa 50 bis 200 Vollzeitstellen, die verschoben werden müssten. Ich muss es deutlich sagen: Diese Problematik ist nicht etwa von Mitgliedern des GWK an mich herangetragen worden. Ich bin hier nicht Funktionär einer Gewerkschaft, das möchte ich deutlich sagen; das überlasse ich anderen, die das besser können. (Heiterkeit) Aber ich habe dieses Problem aus meiner Arbeit im Kanton und im Grenzraum, auch in militärischer Hinsicht, seit langem kennen gelernt. Daher mache ich jetzt darauf aufmerksam. Ich habe es abgeklärt, ich weiss, dass man in der Bundesverwaltung dieses Problem schon lange diskutiert, aber noch nicht gelöst hat. Wahrscheinlich können wir es jetzt auf die Schiene bringen.
Ich versuche mit einem begleitenden Postulat, das viele Ratsmitglieder bereits unterschrieben haben, den Bundesrat einzuladen, einen Bericht zu formulieren, der diesen Stellentransfer, diese Umorganisation, erleichtern würde.
Das Anliegen, gemäss Antrag der APK-NR in diesem Bundesbeschluss einen Stellenbestand festzuschreiben, ist meines Erachtens ausnahmsweise zu verantworten. Es ist erstens kein Gesetz, sondern nur dieser Bundesbeschluss. Zweitens besteht die Möglichkeit, Synergien mit dem militärischen Bereich zu suchen.
Also lade ich Sie ein, diesem Antrag jetzt zuzustimmen. Sollte es noch eine interne Bereinigung brauchen, kann das zwischen Erst- und Zweitrat geschehen. Dieser Bericht, der hoffentlich gestützt auf das Postulat einmal kommen wird, wenn Sie es annehmen, müsste dann zur weiteren Bearbeitung in die APK und in die SiK unseres Rates gehen.