Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-12-02
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-12-02
Wortprotokoll
Hier haben wir eines der drei Kernstücke der Vorlage. Konnte man vorhin bei Buchstabe e mit Herrn Carlo Schmid einverstanden sein, wonach es dort nicht um eine zentrale Angelegenheit geht, ist das hier nicht mehr der Fall. Hier geht es darum, zu wissen, ob [PAGE 750] wir diese eine von drei hauptsächlichen Verbesserungen einbauen wollen oder nicht. Somit kann es aus meiner Sicht auf jeden Fall nicht infrage kommen, dass man die Gelegenheit benützt, um sogar hinter den jetzigen Stand zurückzugehen. Wenn Sie die Freizügigkeit zum Scheitern bringen wollen, dann müssen Sie in diese Richtung gehen.
Was wird nun vorgeschlagen? Wir haben gegenwärtig ein Verhältnis von 30 zu 30 Prozent. Man könnte über die null Prozent bei den Arbeitgebern diskutieren, wenn auf der anderen Seite das Quorum der Arbeitnehmer nicht verändert würde. Aber dort wird ja zu einem Teil kompensiert und verschärft, indem das Quorum auf 50 Prozent angehoben wird. Es geht ja nicht um zwei Seiten, die einander gegenüberstehen, sondern es geht für die Behörden, die den Entscheid fällen müssen, darum, wie es Herr David gesagt hat, dafür zu sorgen, dass der allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag eine genügende Repräsentativität hat. Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits 50 Prozent der Arbeitskräfte der Branche betroffen sind, dann kann man davon ausgehen, dass die Repräsentativität genügend ist. Ich habe schon im Eintretensvotum darauf hingewiesen, Herr Schmid hat es auch gesagt - das betrifft Artikel 1 dieses Gesetzes -, dass es immer nur um Gesamtarbeitsverträge zwischen Verbänden geht. So oder so werden Sie auf Arbeitgeberseite immer wenigstens einen Verband zugegen haben. Ich behaupte nicht, dass diese Verbände immer ohnehin schon die Quorumsregel, die heute schon besteht, erfüllen würden. Aber Sie haben auch da schon eine weitere Garantie zu den bestehenden hinzu, die eben Artikel 2 ausmachen, nämlich die sechs anderen Garantien. Ich danke Ihnen für die extensive Lektüre.
Sie haben dann auf die Minderheitsinteressen und den Minderheitenschutz von Ziffer 2 hingewiesen. Man könnte noch die Rechtsgleichheit unter Absatz 4 - Sie haben es gelesen, aber in der Argumentation nicht hervorgehoben - oder auch die Verbandsfreiheit erwähnen.
Ich glaube also, dass wir genügend Sicherheiten haben, dass es nicht zu einer Situation kommen kann, wo eine Minderheit von Betrieben den anderen einen Vertrag aufzwingen könnte. Schliesslich habe ich das gestern noch einmal überprüfen können, als ich sowohl den Präsidenten wie den Direktor des Arbeitgeberverbandes getroffen habe. Sie bestätigen, dass sie der Meinung sind, dass diese Regel für die Arbeitgeber akzeptabel und richtig ist und auch vom Demokratieverständnis her für sie nachvollziehbar und in Ordnung ist. Vertrauen wir also bitte den Sozialpartnern in einer Frage, die für sie wichtig ist, und gehen wir nicht über ihre eigenen Forderungen hinaus.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen, was auch die Meinung der Mehrheit der Kommission ist.