Schmid Samuel · Bundesrat · 2004-12-06
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2004-12-06
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, auf das Geschäft einzutreten. Ich verzichte darauf, es materiell weiter zu begründen. Ich kann mich vollumfänglich den Darstellungen des Kommissionssprechers anschliessen. Höchstens sei formell bestätigt, dass alle Voraussetzungen, um hier die Armee subsidiär in den Einsatz zu bringen, nach der Beurteilung des EJPD und dann auch des Bundesrates vorhanden sind und dass im Übrigen ein ganz wesentlicher Teil des Auftrages nur durch die Armee erfüllt werden kann. Ich denke dabei an den Luftraum. Die Luftraumüberwachung und -kontrolle bzw. die Sicherheit des Luftraums über Davos wird, wie bisher, durch die Armee sichergestellt. Das bedingt etwa 50 Prozent des Personaleinsatzes von 6500 Angehörigen der Armee und beinhaltet ebenfalls die wie bisher bei solchen Anlässen notwendige Abschusskompetenz.
Im Übrigen sei auch hier nochmals unterstrichen, dass sich auch vom Rest der Truppenbestände nur ein kleiner Teil auf den eigentlichen Bewachungsdienst konzentriert. Dabei geht es primär auch um Professionelle. Ich sprach davon, dass etwa 50 Prozent von der Luftwaffe absorbiert werden. Und dann sind wesentliche Teile für Übermittlung und Logistik zuständig, um eben den Betrieb, auch den zivilen Betrieb, das zivile Sicherheitsdispositiv, sicherstellen zu können.
Zu den Bemerkungen von Herrn Béguelin: Ich begreife und nehme auch zur Kenntnis, dass dieser Finanzierungsfrage ab 2007 allenfalls erneut Beachtung zu schenken ist, soweit dies nötig sein sollte. Es wurde mir bereits in der SiK nahe gelegt, dass diese Finanzierung vom Bundesrat speziell wieder zu überprüfen sei; das werden wir tun, zusammen mit den Organisationen und auch mit dem Kanton.
Wir haben jetzt eine Regelung - es handelt sich auch um eine Mehrjahresregelung -, die noch bis 2006 läuft. Deshalb schiene es mir nicht angebracht, während eines laufenden Verfahrens erneut darüber diskutieren zu wollen, nachdem wir uns unter Reduktion der bisherigen Gesamtkredite geeinigt hatten, das jetzt über einige Jahre, bis 2006, so zu organisieren.
Herr Béguelin hat auch Recht mit der Bemerkung, dass es ein privater Veranstalter ist. Allerdings hat der Bundesrat auch zweifelsfrei festgestellt - und er steht weiterhin zu dieser Argumentation -, dass es sich um ein ausserordentliches Ereignis handelt, das auch für die Schweiz, insbesondere für die schweizerische Aussenpolitik, eine spezielle Bedeutung hat.
Wie dem auch sei: Selbst wenn es nicht so wäre, hätte der Bund seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutze und zur Sicherheit dieser Staatsoberhäupter bzw. dieser speziellen Staatsvertreterinnen und -vertreter nachzukommen. Deshalb ist es für den Bund - unabhängig davon, welches die Bedeutung des Ereignisses ist - im Schutzbereich ohne grössere Bedeutung, ob das jetzt eine private Veranstaltung ist oder nicht. Wenn sich diese Staatsoberhäupter in der Schweiz befinden, übernehmen wir eine völkerrechtliche Schutzverpflichtung, genau gleich, wie sie andere Staaten für schweizerische Exponenten des Bundesstaates auch übernehmen.
Was schliesslich die "Euro 2008" anbelangt: Sie ist nicht tel quel vergleichbar; hier stimme ich Ihnen zu, Herr Béguelin. Aber im Wesentlichen ändert das auch nichts daran, dass das nicht als Grund herangezogen werden kann, um nicht auf das Geschäft einzutreten. Ob im Übrigen die "Euro 2008" nicht dennoch vergleichbare Effekte haben wird, das kann ich im Moment nur vermuten, es ist noch nicht absolut sicher. Aber wenn eine Fussball-Europameisterschaft eröffnet wird, dann sind in der Regel eine ganze Reihe von Staatsoberhäuptern im Stadion, in dem die Eröffnung stattfindet. Für diesen Zeitpunkt wäre auch wieder der spezielle Standard zu gewährleisten. Aber es ist nicht an mir, das im Voraus entsprechend zu projizieren. Ich kann nur im Vergleich zu dem, was ich in Portugal erlebt habe, sagen, dass es wahrscheinlich in diesem Punkt effektiv nicht grosse Unterschiede geben wird. Das werden wir im Detail später sehen.
Mit anderen Worten: Namens des Bundesrates bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und es gutzuheissen.