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Schwaller Urs · Ständerat · 2004-12-07

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

Das ganze Dossier der Pensionskasse, der verschiedenen Organisationsformen, Anbieter und der anwendbaren Bestimmungen, ist ja beileibe keine einfache und leicht verständliche Sache. Jede zusätzliche und klare Information der Kunden, der Versicherten, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist für mich deshalb richtig und wichtig und trägt auch zu deren Schutz bei. Mir scheint es unabdingbar zu sein, dass auf die entscheidenden Systemunterschiede aufmerksam gemacht wird. Im BVG-System ist die finanzielle Sicherheit durch die Nachschusspflicht und die Sanierungspflichten geregelt. Für mich ist klar, dass im Angebot auf den Umfang der finanziellen Ausstattung aufmerksam gemacht wird. Der Preis der Versicherung, die Höhe der Beiträge, ist nicht sofort interpretierbar. Die tieferen Beiträge lassen sich vielleicht dadurch erklären, dass eine Nachschusspflicht besteht.

Mir scheint es deshalb angezeigt zu sein, dass die Kunden auf dieses Risiko aufmerksam gemacht werden. Der Hinweis darf aber nicht in wettbewerbsverzerrender Weise erfolgen; in diesem Punkt gehe ich mit der Minderheit einig. Nicht genügend ist meines Erachtens aber die blosse Aufzählung einiger Gesetzesbestimmungen im Anschlussvertrag. Wer kennt schon die Gesetzesbestimmungen auswendig, beziehungsweise welcher Versicherungsnehmer schaut diese Bestimmungen vor der Vertragsunterzeichnung schon immer im Detail nach? Der Bundesrat soll also auf klare und verständliche Art und Weise die Information festlegen, dass der Versicherungsnehmer allenfalls eine Nachschusspflicht besonderer Art hat, wenn eine Unterdeckung eintritt.

In diesem Sinn unterstütze ich den Antrag der Kommissionsmehrheit.