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Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-12-09

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-09

Wortprotokoll

Nur kurz, da die Kommission die Motion praktisch einstimmig - bei 1 Enthaltung - zur Ablehnung empfiehlt: Es ist dazu zu sagen, dass Herr Nationalrat Oehrli bereits im Jahre 2001 eine praktisch gleichlautende Motion eingereicht hat. Sie wurde vom Bundesrat mit dem Antrag auf Ablehnung beantwortet, dann aber wegen der Zweijahresfrist abgeschrieben.

Worum geht es? Mit der Motion soll der Schutz der Hecken gelockert werden, mit der Begründung, dass diese oft eine rationelle Bewirtschaftung des Landes behinderten. Namentlich im Berggebiet stellt dies ein Problem im Kampf gegen den Waldeinwuchs dar. Die Diskussion in der Kommission hat sich neben der unbestrittenen Bedeutung dieser Lebensräume für Natur und Landschaft auf zwei Schwerpunkte konzentriert. Es sind neben agrarökonomischen und naturschützerischen Argumenten vorab rechtliche und staatspolitische Überlegungen, welche die Kommission zur Ablehnung der Motion bewogen haben. Ich gehe nur auf das staatspolitisch-föderalistische Element bei dieser Motion ein.

Die Kommission hat in ihrem Kreis mehrere aktive oder ehemalige Regierungsvertreter. Sie alle haben in der Diskussion auf die guten Erfahrungen hingewiesen, die sie mit der Möglichkeit der flexiblen Umsetzung des Heckenschutzes auf kantonaler Ebene gemacht haben. Aber nicht in jedem Kanton stellen sich die Vollzugsfragen in gleicher Weise. Im Ackerbaugebiet stellen sie sich anders als im Milchwirtschaftsgebiet, und fast jede Talschaft hat eine etwas andere Tradition und Mentalität. In der Kommission wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass sich die geltende gesetzliche Regelung in geradezu vorbildlicher Weise auf die Regelung des Grundsatzes durch den Bund beschränkt. Die Gestaltung der Einzelheiten und der Verfahren wird den Kantonen überlassen. Herr Kollege Hofmann hat in der Kommission zudem auf den Umstand hingewiesen, dass in einigen Kantonen Beiträge an die Heckenpflanzungen ausgerichtet werden. Andernorts engagieren sich Dorfvereine oder Schulen aktiv dafür. Die Bilanz ist positiv, und wir sollten jetzt nichts gefährden und zerstören, was mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist.

Deshalb ist die Kommission davon überzeugt, dass konkrete Vollzugsprobleme mit dem betroffenen Kanton gelöst werden müssen und gelöst werden können. Die geltende gesetzliche Regelung geht von diesem föderalistischen Ansatz aus. Zudem lässt sie den Kantonen inhaltlich genügend Spielraum, um neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen und Einzelprobleme zu lösen, ohne das wichtige Ziel der Erhaltung der Artenvielfalt zu gefährden.

Die Kommission möchte diesen bewährten Ansatz nicht gefährden und lehnt deshalb die Motion ab.