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Escher Rolf · Ständerat · 2004-12-09

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-09

Wortprotokoll

Herr Hofmann hat ausgeführt, dass bei einem Nichteintreten auf diese Vorlage bei den heute erhobenen Aufsichtsgebühren keine Probleme entstehen würden. Ich muss aber festhalten, dass dem nicht so ist. Selbstverständlich entstehen Probleme, beispielsweise bei Aufsichtsgebühren, die das Bundesamt für Verkehr heute erhebt. Dafür besteht im engeren Sinne keine gesetzliche Grundlage.

Wir haben noch andere Aufsichtsgebühren, beispielsweise in Bezug auf den Bereich der Rohrleitungen, der Erdöl- und Gasleitungen; wir haben Aufsichtsgebühren im Bereich der Schwach- und Starkstromleitungen, hier werden sämtliche Kosten der beiden Inspektorate bei den entsprechenden Unternehmungen erhoben; wir haben das auch bei den Banken und bei den Versicherungen. Bei diesen vier Letztgenannten, also mit Ausnahme des Bundesamtes für Verkehr, haben wir eine gesetzliche Grundlage. Der Kommissionssprecher, der für die Mehrheit gesprochen hat, hält nun aber fest, dass diese gesetzliche Grundlage nicht genüge, dass es zudem eine eindeutige Verfassungsgrundlage brauche. Die gibt es aber bei diesen vier Bereichen auch nicht. Also müssen wir nach Ansicht der Mehrheit auch dafür eine eindeutige Verfassungsgrundlage schaffen - da wünsche ich uns Glück, wenn uns hier eine solche Verfassungsrevision vorgelegt wird. Es ist wohl nicht realistisch, dass wir dafür eine Verfassungsänderung vornehmen werden.

Damit haben wir aber ein Problem mit der Rechtsgleichheit. Wenn also die Meinung der Mehrheit obsiegt, dass die Verfassungsgrundlage absolut notwendig sei, und wir eine solche Revision der Verfassung - was realistischerweise zu erwarten ist - nicht herbeiführen werden, müssten wir korrekterweise die übrigen Aufsichtsgebühren halt ebenfalls [PAGE 846] aufheben. Da möchte ich Sie nun wirklich anfragen: Stimmen Sie zu, wenn ich morgen mit einer Motion einfahre, dass diese Gebühren durch entsprechende Gesetzesrevisionen aufzuheben seien? Das glaube ich nicht. Dann müssten wir aber entsprechende Budgetanträge einbringen, um das nötige Geld - und es handelt sich um viele Millionen Franken, die der Bund da einholt - wiederum auf dem Budgetweg zuzuweisen.