Hofmann Hans · Ständerat · 2004-12-09
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-09
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und auf diese Vorlage nicht einzutreten. Damit ist sie ja nicht abgelehnt, sondern sie geht an den Absender zurück, um später in geänderter Form, besser und ausführlicher begründet sowie nach gebührender Vernehmlassung allenfalls wieder bei uns zu erscheinen.
In der Kommission wurde uns vom UVEK ganz klar bestätigt, dass bei einem Nichteintreten auf die Vorlage bei den heute erhobenen Gebühren und Abgaben keine Probleme entstehen würden, dass jedoch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt die vorgesehenen neuen Abgaben mangels rechtlicher Grundlage nicht erhoben werden könnten. Gerade im Luftfahrtbereich ist jedoch bei neuen Abgaben und Gebühren Vorsicht geboten bzw. Zurückhaltung zu üben. Wir dürfen uns da nicht selbst diskriminieren, indem wir unsere Landesflughäfen und Luftverkehrsgesellschaften mit jährlich wiederkehrenden Aufsichtsgebühren belasten, welche andere Länder nicht erheben. Das vermindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und könnte letztlich auch gravierende volkswirtschaftliche Konsequenzen haben. [PAGE 845]
Mit diesem Sammelerlass schaffen wir aber die entsprechende gesetzliche Grundlage nicht nur im Luftfahrtgesetz, sondern gleichzeitig auch im Eisenbahngesetz, im Personenbeförderungsgesetz, im Rohrleitungsgesetz und im Elektrizitätsgesetz. Es sollen wohl auch in diesen Bereichen schon bald solche Abgaben erhoben werden - warum denn sonst dieser Gesetzeserlass? Der Bundesrat sagt zwar in seiner Botschaft unter Punkt 3: "Zukünftige neue bzw. angepasste Gebühren und Abgaben können nicht direkt gestützt auf diese Gesetzesbestimmungen erhoben werden, sondern bedürfen eines zusätzlichen Erlasses auf Verordnungsstufe." Das tönt eigentlich beruhigend, heisst aber im Klartext nichts anderes, als dass wir damit dem Bundesrat oder dem UVEK quasi eine Carte blanche erteilen würden, neue Gebühren und Abgaben einzuführen. Da macht es mich schon etwas misstrauisch, dass der Bundesrat nun ausgerechnet in einer Phase, wo Sparen angesagt ist, wo ein Entlastungsprogramm dem anderen folgt, ein Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und Abgaben im Bereich des UVEK erlassen will.
Ich habe zwar ein gewisses Verständnis dafür, denn ich habe, als ich noch in der kantonalen Exekutive war, in dieser Hinsicht auch einmal gesündigt. Auch damals war in unserem Kanton rigoroses Sparen angesagt, und der Regierungsrat erliess sogenannte Haushaltsanierungsprogramme. Herr Bundesrat Leuenberger - wir waren damals noch Regierungskollegen - kann sich sicher noch gut daran erinnern. Jede Direktion erhielt nach Regierungsratsbeschluss eine Saldovorgabe, mit welcher das Defizit der laufenden Rechnung drastisch verringert werden sollte. Letztlich muss das verbleibende Budgetdefizit entweder mit Steuern oder mit einer zusätzlichen Staatsverschuldung gedeckt werden. Natürlich haben wir in meiner Direktion, in der Baudirektion, auch ausgabenseitig gespart. Aber wir haben zunächst, wo immer es möglich war, die Bewilligungsgebühren, Konzessionsgebühren, Benutzungsgebühren und Prüfungsgebühren erhöht und neu beispielsweise auch im Umweltbereich Gebühren eingeführt. Die gesetzliche Grundlage lieferte uns das Umweltschutzgesetz des Bundes, in dem das Verursacherprinzip in Artikel 2 festgeschrieben ist, welches da heisst: "Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür." Unsere Annahme bezüglich Mehreinnahmen wurde bei weitem übertroffen. Ich wage den erzielten Mehrertrag nicht zu nennen, denn ich habe noch heute ein schlechtes Gewissen.
Gestützt auf diese Erfahrung möchte ich nun aber verhindern, dass Bundesrat Leuenberger dereinst auch von solchen nachträglichen Gewissensbissen geplagt wird, denn ich bin heute fest davon überzeugt, dass eine nachhaltige Sanierung des Staatshaushaltes letztlich nur ausgabenseitig überhaupt möglich ist. Dass der Bundesrat ausgerechnet jetzt, in einer Zeit, in der die Sanierung des Bundeshaushaltes zwingend ist, mit dieser Gesetzesvorlage kommt, weckt einfach den Verdacht, dass er den Finanzhaushalt insbesondere auch durch die Generierung neuer Einnahmen in Form von Gebühren und Abgaben sanieren will.
Trotz allem Verständnis für diesen bundesrätlichen Versuch bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und damit auf die Vorlage nicht einzutreten.