Briner Peter · Ständerat · 2004-12-14
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-14
Wortprotokoll
Die Hauptdifferenz zum Nationalrat besteht darin, dass der Nationalrat mit 120 zu 46 Stimmen bei 15 Enthaltungen die beiden Vorlagen, das Zusatzprotokoll 04.066 und die flankierenden Massnahmen 04.067, zu einer einzigen Vorlage vereinigt hat. Sie erinnern sich: Unser Rat hat eine Verknüpfung beschlossen, indem das Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen an die Annahme des Freizügigkeitsabkommens gekoppelt wurde. An eine gegenseitige formelle Verknüpfung wurde seinerzeit nicht gedacht. Der Bundesrat seinerseits ging aber von Beginn an davon aus - das bestätigte er gestern -, dass beide Beschlüsse für die Beurteilung der Erweiterung zusammengehören und zusammen in Kraft zu setzen seien.
Die Vereinigung beider Beschlüsse kann zwar vielleicht als verfassungsmässig problematisch bezeichnet werden. Es geht hier jedoch klar um einen politischen Entscheid; hier haben wir Handlungsspielraum. Nach Artikel 141a Absatz 2 der Bundesverfassung können Gesetzesänderungen, die der Umsetzung des Vertrages dienen, in den Genehmigungsbeschluss zu einem völkerrechtlichen Vertrag, der dem fakultativen Referendum untersteht, aufgenommen werden. Der Nationalrat wollte für eine allfällige Volksabstimmung klare Verhältnisse schaffen. Er hat deshalb das Zusatzprotokoll zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder und die flankierenden Massnahmen miteinander verknüpft. Der Stimmbürger jedoch - genau um das geht es hier - kann nicht über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit entscheiden, ohne zu wissen, mit welchen Massnahmen Lohndumping bekämpft würde. Dies ist bei einer Verknüpfung gewährleistet, nicht aber dann, wenn die Beschlüsse einzeln vorgelegt werden.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, sich dem Nationalrat anzuschliessen.