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Heberlein Trix · Ständerat · 2004-12-14

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

In Ergänzung zu den Ausführungen von Philipp Stähelin: Ich glaube, wir alle sind der Meinung, dass auch das Dublin-Verfahren menschenrechtskonform ausgestaltet werden muss. Wenn wir einen Artikel formulieren, der bereits jetzt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes klar widerspricht, so sind wir uns auch darüber im Klaren, dass unsere Formulierung, wie sie in der ersten Fassung vorhanden war, nach einem Gerichtsentscheid angepasst werden müsste.

Es ist klar: Wir ändern die Regeln nicht. Es gibt in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Aber es kann - und ich möchte auch die Kann-Formulierung betonen - im Einzelfall eben darauf Rücksicht genommen werden. Ich glaube, wir alle sind der Meinung, dass es sich hier nicht um die Durchlöcherung des Grundsatzes handeln darf. Vielmehr muss - in Respektierung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte - eine Kann-Formulierung eingeführt werden, denn letztendlich müssen auch wir uns in der Gesetzgebung so oder so entsprechend den Vorschriften verhalten. Wenn die Beschwerden grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben, greifen wir auch nicht in die Safe-Country-Regelung ein. Wir sehen, dass wir im individuellen Fall eben eine Ausnahme machen müssen, ohne dass hier eine Luxuslösung getroffen würde oder ohne dass wir gegen die Regel verstossen würden.

Ich beantrage Ihnen also, der Mehrheit zuzustimmen.