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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-14

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Annahme des Postulates.

Ich verzichte auf eine Diskussion, aber wenn Sie erlauben, habe ich noch drei ganz kurze Bemerkungen anzufügen:

1. Formell nicht aufgehobenes Recht, insbesondere staatsvertragliches Recht, kann immer wieder Wirkungen entfalten. Die Gerichte können anhand konkreter Fälle angerufen werden, und dann ist die Anwendbarkeit solcher Verträge immer wieder zu prüfen. Dies verursacht mindestens auch Mehrarbeit für den Richter; für die vertretenden Anwälte kann damit umgekehrt durchaus reizvolle Arbeit verbunden sein. Aber auch hier werden wenigstens für die Klienten Kosten entstehen. Es bleibt auch ein Element der Rechtsunsicherheit: Was gilt allenfalls noch, was ist tatsächlich nicht mehr anwendbar? Es kommt dazu, dass bei Staatsverträgen zwei Parteien beteiligt sind, deren Meinungen nicht übereinstimmen müssen, und dass nicht nur schweizerische Gerichte damit befasst werden können.

2. Formell nicht aufgehobenes Recht belastet die Rechtssammlungen und deren Weiterführung, mit allen Verweisen, Fussnoten usw. Es entstehen Kosten bei der Bearbeitung der Rechtssammlungen. Diese werden aber auch stetig umfangreicher und unübersichtlicher; es verschlechtert sich die Benutzerfreundlichkeit.

3. Erfahrungsgemäss kann man sich bei Überprüfungen, wie sie das Postulat vorschlägt, beinahe unbegrenzt verweilen. Dies ist nicht der Zweck der Übung; es geht vielmehr um eine rasche Zusammenstellung der nicht formell aufgehobenen Niederlassungsabkommen und um rasche, aber klare Entscheide über deren künftiges Schicksal.

Ich danke dem Bundesrat, und ich bitte auch Sie um Annahme des Postulates.

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