Bieri Peter · Ständerat · 2004-12-15
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-15
Wortprotokoll
Ich möchte mich nicht zur Seerechtskonvention äussern, sondern zur Begründung dieser Motion, und dies als Zuger Standesvertreter. Ich tue dies, weil die Motionärin in ihrem Vorstoss Bezug auf das Tankerunglück vor der spanischen Küste nimmt. Sie spricht die Tatsache an, dass das gekenterte Schiff von einer schweizerischen Ölhandelsfirma gechartert wurde, welche ihren Firmensitz in Zug hatte. In der Formulierung wird auf indirekte Art dieser Firma eine Mitschuld am Unglück angelastet.
Ich habe mich als Kommissionsmitglied beim zuständigen Amt erkundigt, welcher Zusammenhang zwischen der Ratifizierung respektive der damaligen Nichtratifizierung dieser Seerechtskonvention und dem Schiffsunglück bestehe. Ich habe darauf die Antwort erhalten, dass die bestehenden internationalen Haftpflichtbestimmungen klar festlegen, dass der Schiffseigentümer und nicht der Auftraggeber oder der Eigentümer der Schiffsladung für Tankerunfälle haftet. Die Schweiz, so hat man mir versichert, habe sich sowohl in schifffahrtsrechtlicher als auch in schifffahrtspolitischer Hinsicht bei diesem Unfall des Schiffes "Prestige" keine Vorwürfe zu machen, handle es sich doch in diesem Fall weder um ein Schiff unter Schweizer Flagge noch sei eine Schweizer Reederei respektive ein Schweizer Schiffseigentümer involviert gewesen.
Der Umstand, dass in der kommerziellen Kette eine ausländisch beherrschte Handelsgesellschaft mit Sitz in meinem Kanton erschienen ist, vermag an diesem Sachverhalt nichts zu ändern. Es trifft deshalb weder die in Zug stationierte Eigentümerin noch unser Land irgendeine Mitschuld an dieser Katastrophe. Deshalb waren auch die Demonstrationen gegen die betroffene Firma in der Stadt Zug nicht angebracht. Das gilt ebenso für die Attacken auf unseren Kanton, wo in Anlehnung an den Begriff "Blutspuren" von "Ölspuren" gesprochen wurde, welche in unseren Kanton führen würden. Auch die Bezugnahme der Motionärin auf die bisherige Nichtratifikation der internationalen Seerechtskonvention ist ohne Realitätsbezug zum Tankerunglück.
Ich möchte abschliessend Herrn Hulliger, Direktor des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes, mit einer Aussage in unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zitieren: "In der Diskussion um Zug wurden Dinge in einen Zusammenhang gebracht, die nichts miteinander zu tun haben. Das Problem liegt nicht beim Kanton Zug oder diesen Gesellschaften, sondern darin, dass die Küstenstaaten bei ihren Hafenkontrollen teilweise ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind." Ich meine, dem sei nichts mehr beizufügen.
Stimmen wir dieser Ratifizierung der Seerechtskonvention zu, nehmen wir aber auch gleichzeitig zur Kenntnis, dass weder der Zuger Firma noch meinem Kanton noch der [PAGE 901] Schweiz bezüglich des "Prestige"-Unglücks infolge einer Nichtratifikation eine Schuld angelastet werden kann.