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Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-16

Wortprotokoll

Mit der Verpflichtung zur Evaluation gemäss Artikel 170 der Bundesverfassung kann die systematische Überprüfung der Wirksamkeit und der Zielerreichung des neuen Gesetzes sichergestellt werden. Es scheint uns eben auch wichtig zu erwähnen, dass eine Evaluation stattfindet. Allfällige Probleme können so frühzeitig erkannt und behoben werden. Die Schlussbestimmungen in den Artikeln 27 und 28 haben wir unverändert übernommen.