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Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-16

Wortprotokoll

In Artikel 19b hat die Kommission neu das Feststellungsklagerecht der Arbeitnehmerverbände aufgenommen. Wir haben uns mit diesem Zusatz in der Kommission recht schwer getan und schliesslich eine einvernehmliche Lösung finden können. Dies erstens mit der Beschränkung des Feststellungsklagerechtes der Arbeitnehmerverbände auf Fälle, in denen die betroffene Person die Schweiz wegen einer Verletzung des Ausländerrechtes verlassen hat. Damit wird verhindert, dass es zu einer Ungleichbehandlung zwischen Schweizern und Ausländern kommt. Zweitens wird damit verhindert, dass die Gewerkschaften gegen den Willen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin ein Klagerecht ausüben können, das den Interessen der betroffenen Person zuwiderläuft.

Dieser Kompromiss fand letztlich einhellige Zustimmung, weil wir uns auch einig waren, dass solche Ansprüche sehr wahrscheinlich bestehen können und dass diesen dann auch zum Durchbruch verholfen werden muss.

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