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Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-16

Wortprotokoll

In Artikel 18 werden die Sanktionen im Bereich der Aufträge der öffentlichen Hand geregelt. Konkret handelt es sich um die Möglichkeit, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die gesamtarbeitsvertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen über die Schwarzarbeit den fehlbaren Arbeitnehmer vorübergehend von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens auszuschliessen. Es geht vor allem um Gemeinwesen im engeren Sinn oder um konzessionierte Betriebe wie die SBB oder die Post. Konkret ist der Ausschluss von sämtlichen Aufträgen der öffentlichen Hand auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene als Sanktion möglich. Die genaue Ausschlussbestimmung finden Sie wie gesagt in Absatz 1. Dort hat die Kommission zudem eine Erweiterung des Sanktionsbereichs vorgenommen, sodass nicht nur Ausschlussbestimmungen getroffen, sondern zusätzlich auch Finanzhilfen gekürzt werden können. Zwar haben sich Bundesrat und Verwaltung sowie der Sprechende gegen eine solche Ausweitung ausgesprochen. Die Mehrheitsverhältnisse waren dabei aber so klar, dass ich auf meinen Minderheitsantrag im Rat nicht mehr zurückkommen will.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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