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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-16

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-16

Wortprotokoll

Wir haben ja die Problematik der Dringlichkeit formell noch nicht behandelt, sind aber materiell im Rahmen des Eintretens schon ausgiebig darauf eingegangen. Wir haben uns lange darüber unterhalten, haben Minderheit und Mehrheit angehört und haben auch die rechtlichen Überlegungen, insbesondere diejenigen von Kollege Inderkum, gehört. Ich halte mich deshalb sehr kurz.

Die verfassungsrechtliche Grundlage findet sich, wie in Ziffer II Absatz 1 angegeben, in Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung: "Ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet, kann von der Mehrheit der Mitglieder jedes Rates dringlich erklärt und sofort in Kraft gesetzt werden. Es ist zu befristen." Weshalb Dringlichkeit? Es geht um zwei wesentliche Punkte:

Zum einen geht es um eine finanzpolitische Frage, schlussendlich um das Budget, und darum, dass wir beim Budget die Schuldenbremse einhalten wollen. Wir haben das Budget 2005 jetzt mehr oder weniger bereinigt. Es wäre sehr schwierig, darauf zurückzukommen. Unter diesem Aspekt ist Dringlichkeit natürlich sehr klar gegeben.

Zum anderen liegt hier tatsächlich nur eine kurzfristige Übergangslösung vor. Wir haben vom Bundesrat gehört, dass die klare Absicht besteht, innert zwei Jahren eine umfassende Revision vorzulegen. Die Befristung ist deshalb bis zum 30. Juni 2007 auch eng gefasst.

Das sind die beiden entscheidenden Argumente. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.